Werden bereits zugesprochene Familienzulagen nicht für die Bedürfnisse des Kindes verwendet, so kann das Kind bzw. der gesetzliche Vertreter verlangen, dass ihm/ihr die Familienzulagen ausgerichtet werden. Verwenden Sie dazu das Gesuch um Drittauszahlung.
Die Tatsache, dass die Familienzulagen der Person, die das Kind betreut, nicht ausgerichtet werden, ist glaubhaft zu machen. Nebst dem Gesuch um Drittauszahlung von Familienzulagen sind folgende Dokumente einzureichen:
- ist eine Bestätigung der Alimenteninkassostelle, wonach die Unterhaltsbeiträge für das Kind/die Kinder nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig bezahlt werden oder
- Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass die Zahlungen nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig eingehen.