Wenn Sie dauerhaft ausserhalb der Schweiz arbeiten, sind Sie in der Schweiz nicht mehr sozialversichert (zum Beispiel für Altersrente, Kindergeld oder Invalidität). Sie sind ab Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit im Beschäftigungsland versichert.
Wenn Sie für eine schweizerische Arbeitgeberin bzw. einen schweizerischen Arbeitgeber befristet in einem anderen Land tätig sind, bleiben Sie jedoch in der Schweiz versichert. Man spricht dann von einer Entsendung. Sie bleiben in der Schweiz sozialversichert, wenn:
- Sie bei einer schweizerischen Arbeitgeberin bzw. bei einem schweizerischen Arbeitgeber angestellt sind;
- Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber weiterhin Ihren Lohn zahlt;
- Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber von Ihrem Lohn Sozialabgaben einbehält;
- Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU/EFTA oder der Schweiz besitzen und in einem EU- oder EFTA-Staat arbeiten (Bei Beschäftigungen ausserhalb der EU bzw. EFTA kontaktieren Sie bitte Ihre Ausgleichskasse).
Entsendung nachweisen mit A1-Bescheinigung
In vielen Ländern kontrollieren die zuständigen staatlichen Stellen, ob Sie sozialversichert sind. Mit einer A1-Bescheinigung können Sie dies nachweisen. Ohne A1-Bescheinigung dürfen Sie in manchen Fällen Ihre Tätigkeit nicht aufnehmen.
Entsendung - maximal zwei Jahre
Eine Entsendung aus der Schweiz in einen EU- oder EFTA-Staat ist maximal für 24 zusammenhängende Monate möglich. Eine Verlängerung ist über das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in Bern zu beantragen. Das BSV muss die Zustimmung der beteiligten ausländischen Sozialversicherungsträgerin bzw. des beteiligten ausländischen Sozialversicherungsträgers einholen und wird anschliessend eine Ausnahmevereinbarung erteilen.
Befristete Entsendungen, deren Dauer von vornherein 24 Monate übersteigen, sind beim Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in Bern anzumelden. Das BSV prüft dann im Einzelfall, ob mit Zustimmung der ausländischen Sozialversicherungsträgerin bzw. des ausländischen Sozialversicherungsträgers eine Ausnahmevereinbarung erteilt werden kann.