Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist in der Schweiz die Krankenversicherung (KV) für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch.
Die versicherungspflichtigen Personen müssen sich bei einem anerkannten Krankenversicherer versichern lassen.
Unter gewissen Umständen ist eine Befreiung der Versicherungspflicht möglich.
Nützliche Informationen zur Krankenversicherung finden Sie hier.