Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.
Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
- jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Personen
- mit einem Anspruch auf eine Rente der AHV oder IV
- mit einem Anspruch auf ein Taggeld der IV, welches für mindestens 6 Monate ausgerichtet wird
- mit einem Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV
- die keine Rente der AHV oder IV erhalten, weil sie die Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt haben.
Ein Anspruch besteht nur bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz.
Mit dem folgenden Link können Sie provisorisch ausrechnen, ob Sie in den Genuss von Ergänzungsleistungen kommen könnten. Diese Auswertung erfolgt völlig anonym, Ihre Daten werden nirgends gespeichert.
Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt müssen die Anmeldung beim Amt für Sozialbeiträge (ASB) einreichen:
Amt für Sozialbeiträge
Abteilung Ergänzungsleistungen
Grenzacherstrasse 62
4005 Basel
Telefon: 061 267 86 66
Für die anderen Personen ist der Antrag bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnkantons oder bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde einzureichen (Ausnahmen: Genf und Zürich).
Nützliche Informationen über die Gewährung von Ergänzungsleistungen ferhalten Sie hier.