Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben dienstleistene Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen, für besoldete und anrechenbare Diensttage in
- der Schweizerischen Armee
- Zivilschutz
- Rotkreuz
- Zivildienst
- Kaderbildungskursen von Jugend und Sport
- Kurstage in Jungschützenleiterkurs
Merkblatt
Häufige Fragen
-
Wie hoch ist mein EO-Anspruch im Zivildienst?
Im Zivildienst besteht für die Zeitspanne, die der Dauer einer Rekrutenschule entspricht, Anspruch auf CHF {{EO Grundentschädigung MIN}} pro Tag. Dienstleistende mit Kindern erhalten 80% ihres vordienstlichen Einkommens sowie Kinderzulagen. Danach besteht für alle Dienstleistenden Anspruch auf 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens.
-
Wo muss ich das EO-Formular einreichen?
Arbeitnehmende / Lernende - An Ihren Arbeitgeber
Selbständigerwerbende - An Ihre Ausgleichskasse
Arbeitslose - An Ihren letzten Arbeitgeber
Erwerbstätige Studenten - An Ihren Arbeitgeber
Nichterwerbstätige Studenten - An die Kantonale Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt
Nichterwerbstätige - An die Kantonale Ausgleichskasse am Wohnort
Auslandschweizer - An die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf -
Wem wird die Entschädigung ausbezahlt?
Die Entschädigung steht grundsätzlich der dienstleistenden Person zu. Richtet der Arbeitgeber weiterhin einen Lohn oder Teillohn aus, so kann er die direkte Auszahlung verlangen, wobei die Entschädigung nicht mehr betragen darf als der ausgerichtete Lohn. Allfällige Überschüsse gehen direkt an die dienstleistende Person.
-
Habe ich Anspruch auf EO...
- für den Orientierungstag? Nein
- für die Rekrutierung? Ja, der Anspruch beträgt CHF 62 pro Tag. Auch hier gilt aber die Ausnahme für Personen mit Kindern
- für das obligatorische Schiessen? Nein
- für die Materialrückgabe? Nein
-
Wann wird die EO-Entschädigung ausbezahlt?
Die Auszahlung der EO-Entschädigung erfolgt in der Regel nach Beendigung des Dienstes. Bei Dienstleistungen, die länger als einen Monat dauern, wird die Entschädigung erstmals nach 10 Tagen und danach monatlich ausbezahlt.
-
Wie hoch ist mein EO-Anspruch im Wiederholungskurs?
Nach der Grundausbildung besteht im Wiederholungskurs Anspruch auf 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, mindestens jedoch CHF {{EO Grundentschädigung MIN}} pro Tag. Bei regelmässigen Einkommen wird jeweils auf den letzten Monat vor dem Einrücken abgestellt. Bei unregelmässigen Einkommen wird ein Durchschnitt aus den letzten 3-12 Monaten berechnet.
-
Ist die EO-Entschädigung beitrags- und steuerpflichtig?
Die anstelle des Lohnes direkt ausgerichtete Erwerbsersatzentschädigung (Militär- oder Zivildienst, Mutterschafts- oder Vaterschaftsentschädigung) gilt ebenfalls als Einkommen. Versicherte müssen darauf deshalb AHV/IV- und EO-Beiträge entrichten. Bei Arbeitnehmenden wird zudem der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Wie das übrige Einkommen wird deshalb auch der Betrag der direkt ausbezahlten Entschädigung in das individuelle Konto der AHV, das die Ausgleichskassen für jede versicherte Person führen, eingetragen. So kann sie bei der Berechnung künftiger Renten mitberücksichtigt werden.
-
Wie kann ich meine Entschädigung geltend machen, wenn ich bei mehreren Arbeitgebern tätig bin?
Bei mehreren Arbeitgebern leiten Sie das Formular an den Arbeitgeber Ihrer Wahl weiter und verlangen vom anderen Arbeitgeber eine Lohnbescheinigung und legen diese bei.
-
Wie hoch ist mein EO-Anspruch während der Rekrutenschule?
Während der Grundausbildung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf CHF {{EO Grundentschädigung MIN}} pro besoldeten Tag (inkl. Samstag und Sonntag), unabhängig davon, ob vor dem Einrücken ein Einkommen erzielt wurde oder nicht. Auch ein Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses ändert daran nichts. Die einzige Ausnahme bilden Rekruten mit Kind(ern): Sie erhalten 80% ihres vordienstlichen Einkommens sowie Kinderzulagen.
-
Ich habe mein EO-Formular verloren. Wie muss ich vorgehen?
Sie haben die Möglichkeit bei der zuständigen Ausgleichskasse unter Vorlage des Dienstbüchleins ein Ersatzformular zu verlangen. Ohne Anmeldeformular wird keine Entschädigung ausgerichtet.
-
Wie hoch ist mein EO-Anspruch als Durchdiener?
Als Durchdiener besteht während der Zeit der Rekrutenschule Anspruch auf CHF {{EO Durchdiener MIN}} pro Tag. Dienstleistende mit Kindern erhalten 80% ihres vordienstlichen Einkommens sowie Kinderzulagen. Nach Abschluss der Grundausbildung besteht für alle Dienstleistenden Anspruch auf 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, mindestens jedoch CHF {{EO Durchdiener MIN}}.
-
Wie hoch ist mein EO-Anspruch während der Kaderausbildung?
Während der Kaderausbildung beträgt die Entschädigung ebenfalls 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens. Der Mindestansatz liegt jedoch bei CHF {{EO Gradänderungsdienst MIN}} pro Tag.
-
Wie hoch ist mein EO-Anspruch als Durchdiener-Kader?
Nach der Rekrutenschule beträgt die Entschädigung 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens. Der Mindestansatz liegt jedoch bei CHF {{EO Durchdiener-Kader MIN}} pro Tag.
-
Ich absolviere die Kaderausbildung und habe einen Unterbruch zwischen zwei Ausbildungsdiensten. Habe ich Anspruch auf EO während dieses Unterbruchs?
Anspruch auf EO während des Unterbruchs haben Dienstleistende die:
- in den letzten 12 Monaten vor dem Dienstantritt einer Erwerbstätigkeit von mind. 4 Wochen, 20 Arbeitstagen oder 160 Arbeitsstunden nachgegangen sind und
- in der Phase des Unterbruchs nicht in einem Anstellungsverhältnis stehen.
Während des Unterbruchs besteht keine Minimalgarantie von CHF {{EO Gradänderungsdienst MIN}} pro Tag. Der Mindestansatz beträgt in der Unterbruchsphase CHF {{EO Grundentschädigung MIN}} pro Tag.