Als Hausangestellte gelten Personen, die folgende Tätigkeiten ausüben:
- Raumpflegearbeiten,
- Praktikum als Au-pair-Mädchen/-Junge,
- Babysitting,
- Haushalthilfe,
- Pflegetätigkeiten,
- Gartenarbeiten,
- weitere Tätigkeiten in der Wohnung, im oder ums Haus herum.
Als Arbeitgeber/in sind Sie verpflichtet, auf dem Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen. Das Abrechnen von Sozialversicherungsbeiträgen für Hausangestellte ist einfach. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.
Sie sind bereits als Arbeitgeber/in registriert und möchten einen Eintritt/Austritt einer Haushalthilfe melden? Das elektronische Formular finden Sie hier.
Sie wollen sich neu als Arbeitgeber/in anmelden?
Entscheiden Sie sich zwischen der
- Standard-Abrechnung (*Pflichtfelder) oder der
- Abrechnung mit Steuerabzug - vereinfachtes Verfahren (*Pflichtfelder).