Alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen sind obligatorisch in der AHV versichert und zwar ungeachtet des ausländerrechtlichen Status oder der Staatsangehörigkeit. Auch Haushaltshilfen unterstehen der Beitragspflicht in der AHV.
Als Hausangestellte gelten Personen, die folgende Tätigkeiten ausüben:
- Raumpflegearbeiten,
- Praktikum als Au-pair-Mädchen/-Junge,
- Babysitting,
- Haushalthilfe,
- Pflegetätigkeiten,
- Gartenarbeiten,
- weitere Tätigkeiten in der Wohnung, im oder ums Haus herum.
Als Arbeitgeber/in sind Sie verpflichtet, auf dem Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen. Das Abrechnen von Sozialversicherungsbeiträgen für Hausangestellte ist einfach. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.
Sie sind bereits als Arbeitgeber/in registriert und möchten einen Eintritt/Austritt einer Haushalthilfe melden? Das elektronische Formular finden Sie hier.
Sie wollen sich neu als Arbeitgeber/in anmelden?
Entscheiden Sie sich zwischen der
- Standard-Abrechnung (*Pflichtfelder) oder der
- Abrechnung mit Steuerabzug - vereinfachtes Verfahren (*Pflichtfelder).