Ändert sich die Situation Ihrer entsandten Arbeitnehmerin bzw. Ihres entsandten Arbeitnehmers, sollten Sie uns dies baldmöglichst mitteilen. Die folgenden Änderungen sind mitteilungspflichtig:
Ihre Arbeitnehmerin bzw. Ihr Arbeitnehmer zieht um
Ändert sich die Sozialversicherung Ihrer Arbeitnehmerin bzw. Ihres Arbeitnehmers durch den Umzug, teilen wir Ihnen dies umgehend mit. Ändert sich nichts an seiner Sozialversicherung, schicken wir Ihnen eine angepasste A1-Bescheinigung mit der neuen Wohnanschrift.
Ihre Arbeitnehmerin bzw. Ihr Arbeitnehmer arbeitet weniger im Wohnland
Arbeitet Ihre Arbeitnehmerin bzw. Ihr Arbeitnehmer in ihrem/seinem Wohnland weniger als einen Tag pro Monat, sollten Sie uns dies mitteilen. Ändert sich dadurch die Sozialversicherung Ihrer Arbeitnehmerin bzw. Ihres Arbeitnehmers, teilen wir Ihnen dies umgehend mit.
Sie wollen eine Änderung melden
Änderungen können Sie uns per E-Mail schicken: international@ak-bs.ch
Teilen Sie uns auch die nachstehenden Angaben für die Arbeitnehmerin bzw. für den Arbeitnehmer mit:
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Sozialversicherungsnummer
Ausgleichskasse Basel-Stadt
Wettsteinplatz 1
Postfach
4001 Basel