Damit versicherte Personen mit einer Behinderung weiterhin erwerbstätig oder in ihrem bisherigen Arbeitsbereich tätig bleiben können, werden sie von der IV mit verschiedenen Eingliederungsmassnahmen unterstützt:
- Integrationsmassnahmen
- Berufliche Massnahmen
- Medizinische Massnahmen
- Hilfsmittel
- Taggelder und Reisekostenvergütung als zusätzliche Leistungen
Rechnungsstellung Anbieter berufliche Eingliederungsmassnahmen
Berufliche Massnahmen
Berufliche Massnahmen umfassen Berufsberatung und Eingliederungsberatung, Arbeitsvermittlung und Beiträge an Ausbildungen.
Die berufliche Eingliederung von Versicherte mit einer Behinderung ist ein zentrales Ziel der IV. Deshalb erbringt sie auf diesem Gebiet umfangreiche Leistungen: Fachleute der IV-Stellen bieten selbst Dienstleistungen in der Berufsberatung und in der Arbeitsvermittlung an.
Die IV übernimmt die wegen der Invalidität entstehenden zusätzlichen Kosten bei einer beruflichen Erstausbildung oder Weiterausbildung zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit, sowie die Kosten für eine Umschulung in einen neuen oder Wiedereinschulung in den bisherigen Beruf.
Integrationsmassnahmen
Integrationsmassnahmen sind Vorbereitungen auf die berufliche Eingliederung.
Durch sozialberufliche Rehabilitation und Beschäftigungsmassnahmen sollen insbesondere bei Versicherten mit psychisch bedingter Einschränkung die Voraussetzungen geschaffen werden, dass berufliche Massnahmen im Hinblick auf eine Eingliederung in die freie Wirtschaft ermöglicht werden.
Eine versicherte Person hat Anspruch auf Integrationsmassnahmen höchstens einmal während eines Jahres.