Mit dem Tod erlöschen alle persönlichen Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherungen.
Melden Sie deshalb den Tod Angehöriger der zuständigen Ausgleichskasse, wenn für die verstorbene Person einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Sie bezieht eine Alters-, Invaliden-, Witwen-, Witwer- oder Waisenrente
- Sie bezieht ein Taggeld der Invalidenversicherung
- Sie bezieht eine Hilflosenentschädigung
- Sie bezieht Ergänzungsleistungen
- Sie bezahlt Beiträge als nichterwerbstätige Person
- Sie ist selbständigerwerbend
- Sie bezieht Familienzulagen (Kinderzulage, Ausbildungzulagen)
Der Tod kann aber auch Hinterlassenenleistungen auslösen.