Für Leistungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland ist die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf zuständig. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, erlischt der Anspruch auf die Hilflosenentschädigung und auf die Ergänzungsleistungen.
Die Schweiz hat mit bestimmten Staaten ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Personen, welche aus Ländern stammen, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, verlieren bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland den Rentenanspruch.
Sie können die einbezahlten AHV-Beiträge mit dem aufgeführten Formular zurückfordern.
Weitere Informationen zur Rückerstattung der einbezahlten AHV-Beiträge finden Sie hier.