Vereine, die sich einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, geselligen oder anderen nicht wirtschaftlichen Aufgabe widmen, erlangen die Rechtspersönlichkeit mit Annahme der Vereinsstatuten.
Sofern der Verein kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt und nicht revisionspflichtig ist, besteht keine Verpflichtung zum Eintrag in das Handelsregister.
Merkblätter
Weitere Informationen
Für die Anmeldung eines Vereins, der nicht im Handelsregister eingetragen ist und AHV-pflichtige Löhne auszahlt, verwenden Sie bitte das folgende Formular (*Pflichtfelder):