Sie und/oder Ihr Arbeitgeber müssen der Familienausgleichskasse jede Änderung, welche die Anspruchsvoraussetzungen beeinflusst, schriftlich melden. Um allfällige Falschzahlungen zu verhindern, muss dies rasch geschehen.Folgende Beispiele können zu Anpassungen der Familienzulagen führen:
- Austritte – Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Zivilstandsänderungen – auch freiwillige Trennungen
- Obhut- oder Sorgerechtswechsel
- Adressänderungen
- Einkommensveränderungen der Elternteile
- Erwerbsaufnahme der Elternteile
- Krankheit/Unfall/unbezahlter Urlaub über 3 Monate
- Ausbildungsunterbruch oder -abbruch vom Kind
- Einkommen vom Kind über CHF {{monatl. Max. Eink. Kind }} pro Monat
- Todesfall