Für die Geltendmachung der Betriebszulage von selbständig Erwerbenden sowie für mitarbeitende Familienmitglieder in der Landwirtschaft muss die dienstleistende Person das entsprechende Ergänzungsblatt ausfüllen.
Ergänzungsblätter:
Kinderzulage für aussereheliche Kinder sowie für Pflegekinder, für welche die dienstleistende Person nicht voll aufkommt
Für dienstleistende Personen, die als mitarbeitende Familienmitglieder in einem Landwirtschaftsbetrieb Anspruch auf die Betriebszulage erheben