Grundsätzliches
Das Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung (EO) für Dienstleistende in der Armee und im Zivilschutz stammt vom 25. September 1952 und ist eng mit der AHV verbunden.
Die Finanzierung erfolgt paritätisch durch die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Nichterwärbstätige und Selbständigerwerbende bezahlen die Beiträge zur EO selbst. Die öffentliche Hand richtet keinerlei Subventionen an die EO aus. Die EO bezweckt mittels Taggeldern den Verdienstausfall teilweise auszugleichen.
Die Ausgleichskassen richten aufgrund der eingereichten EO-Anmeldungen (Militärdienst, Zivilschutz, Ersatzdienst, J+S) die Erwerbsausfallentschädigungen aus. Zuständig ist jeweils die Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers. Die EO-Entschädigungen werden in der Regel dem Arbeitgeber ausgerichtet.
Ansatzerhöhung per 1. Januar 2009
Die Höchstentschädigung beträgt ab 1. Januar 2009 CHF 245 pro Tag, CHF {{EO Grundentschädigung MAX}} für Personen ohne Kinder.
Rekruten erhalten ab 1. Januar 2009 statt CHF 54 nun CHF {{EO Grundentschädigung MIN}} pro Tag.
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