Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist in der Schweiz die Krankenversicherung (KV) für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Dies gilt auch für bestimmte Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU, in Norwegen oder Island. Die versicherungspflichtigen Personen müssen sich bei einem anerkannten Krankenversicherer versichern lassen.
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung der Versicherten führen. Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung – die individuelle Prämienverbilligung.