Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.
- Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, die vor dem Eintritt des Rentenfalles die Beiträge entgegengenommen hat. Die Arbeitgebende geben Auskunft über deren Adresse.
- Verheiratete Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.
- Personen, die keine Beiträge entrichtet haben, müssen sich bei ihrer kantonalen Ausgleichskasse oder deren Gemeindezweigstelle anmelden.
- Weist eine Person Versicherungszeiten in der Schweiz und in einem oder mehreren EU- oder EFTA-Staaten auf, löst ein einziger Leistungsantrag im Wohnsitzland das Anmeldeverfahren in allen beteiligten Staaten aus.
Hier die Adressen der AHV-Ausgleichskassen.