Die Heirat oder die Eintragung einer Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare kann einen Einfluss haben auf:
- die Erfüllung der Beitragspflicht
- die Ansprüche bestimmter Sozialversicherungsleistungen, wie:
Bitte melden Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Ausgleichskasse sämtliche Zivilstandsänderungen (Kopie Heiratsurkunde, Familienbüchlein oder Familienstandsbescheinigung beilegen).
Die Heirat oder die Eintragung der Partnerschaft hat keinen Einfluss auf die AHV-Nummer. Weitere Informationen zur Änderung der Personalien finden Sie hier.