Früherfassung
Die Früherfassung zielt darauf ab, so früh wie möglich mit Personen in Kontakt zu treten, welche aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind und bei denen die Gefahr einer Chronifizierung der gesundheitlichen Beschwerden besteht.
Kommt die IV-Stelle aufgrund der Früherfassung zum Schluss, dass ohne geeignete Massnahmen eine Invalidität droht, fordert sie die versicherte Person auf, sich bei der IV anzumelden.
Die Früherfassung ermöglicht der IV ein rasches Eingreifen und präventives Vorgehen und richtet sich an Personen, die während mindestens 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig waren, oder innerhalb eines Jahres wiederholt Kurzabsenzen aufweisen. Die Absenzen müssen durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung begründet sein.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so wird der Fall der IV-Stelle durch die meldeberechtigten Personen bzw. Institutionen gemeldet.
Frühintervention
Ziel der Frühintervention ist es, möglichst rasch einzugreifen, damit der bestehende Arbeitsplatz der betroffenen Person erhalten oder sie in einen anderen Arbeitsplatz eingegliedert werden kann.
Durch rasches Handeln kann unter Umständen einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes entgegengewirkt und verhindert werden, dass Personen vollständig oder teilweise aus dem Arbeitsprozess herausfallen.
Massnahmen der Frühintervention
Personen, die ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind, sollen mit Hilfe von Massnahmen der Frühintervention ihren bestehenden Arbeitsplatz behalten oder an einem neuen Arbeitsplatz innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebes eingegliedert werden. Sie setzen deshalb auch ein, wenn noch nicht feststeht, ob die versicherte Person im Sinne des Gesetzes invalid ist oder nicht.
Die Massnahmen der Frühintervention müssen leicht durchführbar und kostengünstig sein. Dazu gehören:
- Anpassung des Arbeitsplatzes
- Ausbildungskurse
- Arbeitsvermittlung
- Berufsberatung
- sozialberufliche Rehabilitation
- Beschäftigungsmassnahmen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Frühinterventionsmassnahmen und während der Durchführung dieser Massnahmen werden keine Taggelder der IV ausbezahlt.
Früherfassungsgespräch
Falls erforderlich, lädt die IV-Stelle die gemeldete Person zu einem Früherfassungsgespräch ein. Dabei wird eine erste Analyse der medizinischen und sozialberuflichen Situation vorgenommen und geprüft, ob eine Anmeldung bei der IV angezeigt ist oder nicht.
Im Früherfassungsgespräch wird die versicherte Person über den Zweck der Früherfassung informiert, eine Analyse der medizinischen, beruflichen und sozialen Situation der versicherten Person vorgenommen, falls möglich ein Partner bestimmt, der den Erhalt der Arbeitsfähigkeit günstig beeinflussen kann, die versicherte Person darüber aufgeklärt, welche Informationen die IV-Stelle bei wem einholt.
Mit dem Einverständnis der versicherten Person können weitere Personen am Gespräch teilnehmen, z.B. die Person oder Institution, welche den Fall gemeldet hat und/oder der Arbeitgeber.
Es steht ihr ebenfalls offen, sich von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen. Hält es die IV-Stelle für angezeigt, kann auch ein Arzt oder eine Ärztin des regionalen ärztlichen Dienstes (RAD) hinzugezogen werden.
Geht aus der Meldung bereits eindeutig hervor, dass eine sofortige Anmeldung bei der IV angezeigt oder die IV nicht zuständig ist, wird auf ein Früherfassungsgespräch verzichtet.
Meldung zur Früherfassung
Die Meldung erfolgt schriftlich bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons der versicherten Person. Die Meldung zur Früherfassung gilt nicht als Anmeldung für Leistungen der IV.
Meldeberechtigt sind:
- die versicherte Person sowie deren gesetzliche Vertretung
- die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen der versicherten Person
- der Arbeitgebende der versicherten Person
- die behandelnden Ärzte und Chiropraktikern der versicherten Person
- der Krankentaggeldversicherer
- der Unfallversicherer
- die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
- die Arbeitslosenversicherung
- die Sozialhilfeorgane
- die Militärversicherung
- der Krankenversicherer
Das Meldeformular zur Früherfassung finden Sie hier: Meldeformular für Erwachsene: Früherfassung.