Die Ausgleichskassen sind gesetzlich verpflichtet, periodisch zu kontrollieren, ob die angeschlossenen Arbeitgebenden die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Unserer Kasse angeschlossene Arbeitgeber/innen kontrollieren wir deshalb in der Regel alle vier Jahre. Die betroffenen Firmen werden von uns automatisch avisiert, um einen Termin für die Arbeitgeber/innen-Kontrolle zu vereinbaren.
Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer muss zum vereinbarten Revisionstermin nicht anwesend sein. Die Revisorin bzw. der Revisor braucht aber eine Person, die Zugang zu den Unterlagen hat und kompetent Auskunft geben kann.