Als Arbeitnehmer/in teilen Sie sich je zur Hälfte die Beiträge an AHV/IV/EO sowie an die Arbeitslosenversicherung mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber zieht Ihren Anteil vom Bruttolohn ab:
- für AHV, IV, EO zusammen {{AN-Beitrag}} des Bruttolohns,
- für die Arbeitslosenversicherung {{ALV-Beitrag}} vom Bruttolohn bis CHF {{ALV Max Lohn monatlich}} pro Monat und zusätzlich {{ALV Solidaritätsbeitrag}} Prozent vom Bruttolohnanteil über CHF {{ALV Max Lohn monatlich}} pro Monat.
Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber überweist das Geld zusammen mit ihrem/seinem Anteil der AHV-Ausgleichskasse. Eine unverbindliche Berechnung Ihrer Abzüge liefert unser Online-Rechner.
Je nach Arbeitspensum und Lohnhöhe kommen noch Abzüge für die obligatorische berufliche Vorsorge (sofern der Lohn die BVG-Eintrittsschwelle erreicht) und für die obligatorische Versicherung gegen Nichtberufsunfälle (bei einer Beschäftigung im Umfang von mehr als 8h wöchentlich) dazu.