Totalbeträge auf 5 Rappen gerundet. Diese Berechnung ist ein allgemeiner Anhaltspunkt für Löhne bis CHF 22'050 pro Jahr. Bei höheren Löhnen ist die berufliche Vorsorge BVG obligatorisch. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse. Nicht berücksichtigt sind hier die Prämien für die obligatorische Unfallversicherung UVG.