Die Ausgleichskassen setzen Akontobeiträge fest. Dies sind provisorische Beiträge, die auf der Höhe der voraussichtlichen Lohnsumme basieren.
Bis zu einer jährlichen Lohnsumme von CHF 200'000 müssen die Beiträge vierteljährlich bezahlt werden. Bei einer Lohnsumme über CHF 200'000 müssen sie monatlich bezahlt werden. Dabei ist der späteste Zahlungstermin jeweils der 10. Tag nach Quartalsende bzw. nach Monatsende. Das heisst zum Beispiel, dass die Beiträge für das erste Quartal {{Aktuelles Jahr}} bis spätestens zum 10.4.{{Aktuelles Jahr}} bezahlt werden müssen. Sobald sich die Höhe der Lohnsumme wesentlich ändert, muss die Ausgleichskasse davon in Kenntnis gesetzt werden.
Merkblätter
Änderung der Akontobeiträge
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