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Allgemeines zur AHV

Versicherungsausweis

Die AHV-Nummer

Seit dem 1. Juli 2008 wird in der AHV (und IV sowie in der Erwerbsersatzordnung EO, also in der 1. Säule) die 13-stellige AHV-Nummer verwendet. Mit ihr sind keine Rückschlüsse auf Personen mehr möglich. Sie ist völlig anonym und zufällig und wird nur einmal vergeben.

Die 13-stellige AHV-Nummer besteht aus drei Teilen:

  • 756 = Code für die Schweiz
  • 9-stellige Zufallszahl
  • Prüfziffer

Der Versicherungsausweis

Der Versicherungsausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt für Versicherte, die Beiträge bezahlen oder Leistungen beziehen. Er hat die Grösse einer Kreditkarte und enthält den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die AHV-Nummer der versicherten Person.

Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Krankenversicherer eine Versicherungskarte. Die Informationen darauf sind mit jenen des Versicherungsausweises identisch. Diese Karte kann anstelle der AHV-Karte dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden.

Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine Schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (z.B. bei einem Grenzgänger oder bei einem Zuzug aus dem Ausland).
Jede versicherte Person kann die Ausstellung des Ausweises bei der zuständigen Ausgleichskasse verlangen.

Anfordern eines Versicherungsausweises

  • Wer eine Krankenversicherungskarte besitzt benötigt keinen Versicherungsausweis.
  • Arbeitnehmende bestellen den Versicherungsausweis ausschliesslich über den Arbeitgeber.
  • Die übrigen Versicherten bestellen einen Versicherungsausweis direkt bei ihrer Ausgleichskasse.
  • Wer im Ausland wohnt, bestellt einen Versicherungsausweis bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf.

Änderung der Personalien

Bei einer Namensänderung, einer Heirat oder einer Scheidung wird die AHV-Nummer nicht durch eine andere ersetzt. Sie begleitet die versicherte Person in der Regel während ihres ganzen Lebens.

Die Ausgleichskassen können die von einem amtlichen Bevölkerungsregister erhobenen Daten nicht ändern oder korrigieren. Falls der ausgestellte Versicherungsausweis mit den Personalien nicht übereinstimmt, wenden Sie sich bitte mit dem Antrag auf Berichtigung der Personalien an das zuständige Einwohnerregister.

AHV-Nummern von Kindern

Alle in der Schweiz geborenen Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz, unabhängig von ihrer Nationalität, erhalten unmittelbar nach der Geburt eine AHV-Nummer zugeordnet (maximal 2 Monate nach der Geburt).

Die AHV-Nummer wird nach aktuellem Stand weder auf dem Geburtsschein noch im Familienbüchlein aufgeführt. Die Eltern erhalten in der Regel erst Kenntnis davon, wenn ihnen die Krankenversicherungspolice zugestellt wird (erst ca. 3 Monate nach der Geburt).

Ausländische Kinder werden bei Wohnsitznahme in der Schweiz durch die zuständige Behörde eingetragen.

Stellenwechsel

Bei einem Stellenwechsel ist der Versicherungsausweis oder die Krankenversicherungskarte dem neuen Arbeitgeber vorzulegen, damit dieser die Anmeldung/Registrierung des Mitarbeitenden vornehmen kann.

Der Versicherungsausweis ist uns vom Arbeitgeber jedoch nicht einzureichen. Die Übermittlung der Daten - zum Beispiel online via connect - genügt.

Formular
  • Anmeldung für einen Versicherungsausweis
Weitere Infiormationen
  • Antrag auf Berichtigung der Personalien in einem amtlichen Personenregister des Bundes
Häufig gestellte Fragen
  • Ich habe noch keine AHV-Versichertennummer. Was ist zu tun?

    Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie alle Schweizer Staatsangehörige haben bereits eine AHV-Versichertennummer (auf der Krankenversicherungskarte vermerkt).
    -
    Wenn Sie Grenzgänger/in oder aus dem Ausland zugezogen sind, füllen Sie bitte das Formular "Anmeldung für einen Versicherungsausweis" aus.

  • Was muss ich tun, wenn ich meinen Versicherungsauweis verloren habe?

    Der Verlust des AHV-Ausweises braucht Sie nicht zu beunruhigen. Er hat keinen Einfluss auf Ihre Ansprüche gegenüber der AHV. So müssen Sie z.B. keinen AHV-Ausweis vorlegen, um Ihre Rente zu erhalten. Der Besitz eines Versicherungsausweises ist nicht nötig. Ihre AHV-Nummer finden Sie auf Ihrer Krankenversicherungskarte.

    Wenn Sie diesen verloren haben und dennoch ersetzen lassen möchten, so melden Sie Ihrer AHV-Ausgleichskasse den Verlust und verlangen Sie einen neuen Ausweis.

  • Wo erhalte ich meine AHV-Nummer?

    Die Sozialversicherungsnummer wird bei der Geburt bzw. anlässlich der Einreise in die Schweiz zugeteilt. Sie finden Ihre Sozialversicherungsnummer (756.XXXX.XXXX.XX) auf der Krankenversicherungskarte KVG.
    -
    Für weitere Informationen können Sie sich auch an die für den Wohnsitz zuständige kantonale Ausgleichskasse wenden.

    -

    Bitte geben Sie diese in den Formularen immer mit den Punkten an!

  • Wird der Versicherungsausweis automatisch ausgestellt?

    Seit der Registerharmonisierung und der Einführung der neuen Versichertenkarte 2010 durch die Krankenversicherungen verfügt die grosse Mehrheit der AHV-Versicherten sowohl über einen Versicherungsausweis der AHV als auch über eine Krankenversicherungskarte. Die Informationen des AHV-Versicherungsausweises sind mit jenen auf der Kranken­versicherungskarte identisch. Die mit einem Chip versehene Krankenversicherungskarte im Kreditkartenformat enthält zahlreiche Zusatzinformationen, die bei Inanspruchnahme medizinischer Leistungen und für die krankenkasseninterne Verwaltung nützlich sind.

    Für die Versicherten, die eine Krankenversicherungskarte besitzen, bringt der AHV-Versicherungsausweis keinen Mehrwert. Seit dem 1. Januar 2017 wird er deshalb nicht mehr automatisch ausgestellt.

    Neu erfolgt dies nur noch, wenn die versicherte Person nicht in der Schweiz krankenversichert ist. In diesem Fall muss die versicherte Person über ein Dokument verfügen, auf dem ihre AHV-Nummer aufgeführt ist und das ihr künftig ermöglicht, für administrative Abläufe ihre AHV-Nummer zu liefern. Ausserdem wird auf Begehren einer Ausgleichskasse ein Versicherungsausweis ausgestellt. Die versicherte Person behält also die Möglichkeit, die Ausstellung eines Versicherungsausweises über ihre Ausgleichskasse zu verlangen.

  • Erhalte ich eine neue AHV-Versichertennummer, wenn sich mein Zivilstand ändert?

    Bei einer Namensänderung, einer Heirat oder einer Scheidung wird die Sozialversicherungsnummer nicht durch eine andere ersetzt. Sie begleitet die versicherte Person in der Regel während ihres ganzen Lebens.

  • Wo erhalte ich die AHV-Nummer für mein Neugeborenes?

    Die Anmeldung Ihre Kinder muss innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt oder innerhalb der ersten drei Monate nach der Ankunft in der Schweiz erfolgen.

    Die Zuordnung der AHV-Nummer erfolgt unmittelbar nach der Anmeldung im zuständigen Register. Die Eltern erhalten in der Regel erst Kenntnis davon, wenn ihnen die Krankenversicherungspolice zugestellt wird (erst ca. 3 Monate nach der Geburt).

  • Persönliche Angaben auf dem AHV-Ausweis sind nicht korrekt. Was ist zu tun?

    Falls die Daten auf Ihrem AHV-Versichertenausweis nicht korrekt sind, wenden Sie sich mit dem Antrag auf Berichtigung der Personalien an das für Ihren Wohnsitz zuständige Einwohnerregister.

  • Wie ist die Versichertennummer aufgebaut?

    Seit dem 1. Juli 2008 wird aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen die neue, 13-stellige Versichertennummer verwendet.

    Die Nummer ist völlig anonym, zufällig generiert und nicht sprechend. Sie genügt den Anforderungen des Datenschutzes. Sie wird nur einmal vergeben und bleibt ein Leben lang unverändert, auch wenn der Zivilstand, etwa durch Heirat, ändert.

    Die nachfolgende Darstellung zeigt, wie die AHV-Nummer aufgebaut ist.

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