Die Rente kann vorbezogen oder aufgeschoben werden.
Vorbezug der Rente
Wer seine Altersrente ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Während der Vorbezugsdauer besteht kein Anspruch auf Kinderrenten.
Aufschub der Rente
Wer umgekehrt die Rente um ein bis maximal fünf Jahre aufschiebt, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte Rente. Wie gross die Kürzung oder der Zuschlag ausfällt, wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet.
Ehegatten können sich unabhängig voneinander für einen Vorbezug oder für einen Aufschub der Altersrente entscheiden.
Häufig gestellte Fragen
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Muss auch ein Rentner Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?
Frauen ab {{AHV Rentenalter Frau}} und Männer ab {{AHV Rentenalter Mann}} Jahren bezahlen weiterhin Beiträge an AHV, IV, EO und Familienausgleichskasse – aber nur auf den Teil des Lohnes, der CHF {{Freibetrag RE monatlich}} im Monat oder CHF {{Freibetrag RE jährlich}} im Jahr übersteigt. Von Beitragszahlungen an die ALV sind sie befreit.
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Kann ich fehlende Beitragsjahre nachzahlen?
Fehlende Beitragsjahre können nur für die letzten fünf Jahre, sofern Sie in der AHV/IV/EO versichert und beitragspflichtig waren, nachbezahlt werden.
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Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an (Tel. 061 685 22 27).
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Wie hoch ist meine Rente?
Sowohl die AHV- als auch die Invalidenrenten werden individuell berechnet. Da mehrere Faktoren Einfluss auf die Rentenhöhe haben, ist es unerlässlich, dass Sie sich für eine Vorausberechnung anmelden. In der Regel ist eine Vorausberechnung kostenlos.
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Ich bin vorzeitig pensioniert und beziehe als Mann die AHV-Rente bereits mit 63 Jahren. Warum muss ich trotzdem noch AHV-Beiträge zahlen?
Männer sind bis zum {{AHV Rentenalter Mann}}. Geburtstag beitragspflichtig, Frauen bis zum {{AHV Rentenalter Frau}}. Geburtstag, auch wenn sie bereits die AHV-Rente erhalten. Weitere Informationen zur Beitragspflicht von Nichterwerbstätigen finden Sie hier.
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Wird die Rente ins Ausland bezahlt?
Wenn Sie Schweizer Bürger oder Staatsangehöriger eines EU- oder EFTA Staates sind, wird Ihnen die Altersrente sowie, mit wenigen Ausnahmen, die Invalidenrente weltweit ausbezahlt. Diese Regelung gilt auch für Staatsangehörige, mit welchen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Jede Adressänderung muss der Ausgleichskasse idealerweise vorgängig mitgeteilt werden.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass bei Wegzug aus der der Schweiz die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf für die Auszahlung der Leistungen zuständig wird. Dies kann Folgen auf den bisherig gewohnten Auszahlungszeitpunkt haben.
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Alle anderen Staatsangehörige verlieren den Anspruch auf die Rente mit Aufgabe des Wohnsitzes in der Schweiz.
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Wie wird eine Rente berechnet
Eine Rente der AHV wie auch der IV wird individuell berechnet. Elemente dazu bilden die anrechenbaren Beitragsjahre, die Erwerbseinkommen sowie die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Ebenfalls spielen die familiären Verhältnisse eine wichtige Rolle.
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Ich kann Ihnen keine Auskunft über Ihre künftige Rente geben. Sie haben die Möglichkeit eine Rentenvorausberechnung zu verlangen. Fragen Sie mich als weiteres Anliegen nach "Rentenvorausberechnung".
Weitere Informationen zur Rentenberechnung erhalten Sie hier. -
Ich bin AHV-Rentner und weiterhin erwerbstätig. Meine Frau ist noch nicht im Rentenalter, aber nicht erwerbstätig. Muss sie als Nichterwerbstätige AHV-Beiträge zahlen?
Erwerbstätige Altersrentner können den nicht erwerbstätigen Ehepartner von der AHV-Beitragspflicht befreien, sofern sie im Kalenderjahr den doppelten AHV-Mindestbeitrag leisten. Der doppelte Mindestbeitrag muss nach Abzug des Freibetrags für erwerbstätige Altersrentner erreicht werden.
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Kann ich die Altersrente vorbeziehen?
Die Altersrente kann 1 oder maximal 2 ganze Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (Frauen {{AHV Rentenalter Frau}}./ Männer {{AHV Rentenalter Mann}}. Altersjahr) vorbezogen werden. Ein monatsweiser Vorbezug ist nicht möglich. Bei einem Jahr reduziert sich die Rente lebenslang um {{AHV/IV Vorbezug 1 Jahr}}, bei zwei Jahren Vorbezug um lebenslang {{AHV/IV Vorbezug 2 jahre}}.
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Weitere Informationen zum flexiblen Rentenalter (Vorbezug und Aufschub) finden Sie hier.
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Wie hoch ist die Ehepaarrente?
Ein Ehepaar kann maximal 150% der einfachen maximalen Altersrenten erhalten. Bei unvollständiger Beitragsdauer reduziert sich dieser Wert.
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Übersteigen die beiden Einzelrenten eines Ehepaares zusammen den möglichen Maximalbetrag (Plafonierungsgrösse) für Ehepaare, werden die beiden Einzelrenten anteilsmässig gekürzt (Plafonierung bei Ehepaaren).
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Was ist der Unterschied zwischen Vollrente und Maximalrente?
Sowohl die Vollrente als auch die Maximalrente basieren auf der Höchstrentenskala 44.
Der Unterschied liegt darin, dass es für die Maximalrente mindestens ein massgebendes durchschnittliches Erwerbseinkommen von mindestens CHF {{Maximalrente mind. Erwerbseinkommen jährlich}} braucht.
Bei der Vollrente ist dieses massgebendes durchschnittliches Erwerbseinkommen tiefer als CHF {{Maximalrente mind. Erwerbseinkommen jährlich}} und führt folglich zu einer tieferen Rente.
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Ein Ehepaar kann maximal 150% der einfachen maximalen Altersrenten erhalten. Bei unvollständiger Beitragsdauer reduziert sich dieser Wert.
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Kann ich die Altersrente aufschieben?
Der Bezug der Altersrente kann für mindestens 1 und maximal 5 Jahre aufgeschoben werden. Je nach Aufschubsdauer erhöht sich die Rente lebenslang um 5,2% – 31.5%. Da es beim Aufschub der Altersrente Wichtiges zu beachten gibt, empfehlen wir Ihnen sich vorgängig (vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, Frauen {{AHV Rentenalter Frau}}./Männer {{AHV Rentenalter Mann}}. Altersjahr) mit der Ausgleichskasse in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen.
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Wichtig: Auch ein Aufschub muss rechtzeitig angemeldet werden.
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Weitere Informationen zum flexiblen Rentenalter (Aufschub und Vorbezug) erhalten Sie hier.
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Erhalte ich eine Vollrente oder eine Teilrente?
Sie erhalten eine Vollrente (Rentenskala 44), wenn Sie ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Ende des Kalenderjahres vor dem ordentlichen Rentenalter stets die Beitragspflicht erfüllt haben.
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Sie erhalten eine Teilrente (Rentenskala 1-43) wenn eine unvollständige Beitragsdauer besteht. Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung von mindestens 1/44.
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Um zu erfahren ob Beitragslücken bestehen, können Sie einen Auszug aus dem Individuellen Konto bestellen oder direkt eine Rentenvorausberechnung verlangen.
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Was passiert mit der Rente, wenn der Ehepartner stirbt?
Diese Frage ist sehr individuell. Es gibt bei Todesfällen mehrere gesetzliche Bestimmungen. Es muss daher immer im Einzelfall betrachtet werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit der für Sie zuständigen Ausgleichskasse (die aktuell rentenzahlende Ausgleichskasse) in Verbindung zu setzen. Sie finden diese auf der Ihnen zugestellten Rentenverfügung (Dokument über die Leistungszusprache).
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Wenn Sie nicht wissen, welche Ausgleichskasse für Sie zuständig ist, so wenden Sie sich an die Kantonale Ausgleichskasse ihres Wohnkantons. Die Adressen finden Sie hier.
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Für allgemeine (unverbindliche) Auskünfte geben Ihnen die Merkblätter 3.01 und 3.03 weitere Informationen.
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Kann ich meine Rente auf ein ausländisches Konto überweisen lassen?
Sofern Sie den zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, muss die Zahlung auf ein Schweizer Konto vorgenommen werden. Eine Auszahlung auf ein ausländisches Konto mit Wohnsitz Schweiz ist nicht erlaubt.
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Personen, welche den zivilrechtlichen Wohnsitz von der Schweiz ins Ausland verlegen, können die Auszahlung ab dem Zeitpunkt des Wegzugs hingegen auf ein ausländisches Konto verlangen.
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Kann ich meine Rente bar auszahlen lassen?
Eine Barauszahlung oder Mandatszahlung der Rente ist nicht möglich. Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen für die Auszahlung von Leistungen ein auf den Rentenbezüger lautendes Bank- oder Postkonto.
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Wann habe ich Anspruch auf Betreuungsgutschriften?
Versicherten Personen können für Jahre, in denen sie pflegebedürftige Verwandte betreuten, Betreuungsgutschriften angerechnet werden. Die pflegebedürftige Person muss jedoch in der Nähe der versicherten Person wohnen. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn die pflegende Person nicht mehr als 30 Kilometer von der pflegebedürftigen Person entfernt wohnt oder nicht länger als eine Stunde braucht, um den entsprechenden Weg zurückzulegen. Für Jahre, in denen Erziehungsgutschriften angerechnet werden können, besteht kein Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Die Höhe der Betreuungsgutschrift entspricht der dreifachen jährlichen Minimalrente. Bei verheirateten Personen wird die Gutschrift während der Kalenderjahre der Ehe je zur Hälfte aufgeteilt. Der Durchschnitt der Betreuungsgutschriften ergibt sich, indem die Summe der Betreuungsgutschriften durch die gesamte Beitragsdauer geteilt wird.
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Kann ich einen Vorschuss auf meine Rente haben?
Leider dürfen die Ausgleichskassen keinen Vorschuss auf kommende Renten leisten. Die Zahlung einer laufenden Rente der AHV oder IV kann nur im laufenden Monat für den aktuellen Monat ausgerichtet werden.
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Wie kann ich einen Steuerausweis bestellen?
Die Steuerausweise der Rentenbezüger werden einmal jährlich automatisch an alle Bezüger versendet. Es kann leider vorkommen, dass ein Steuerausweis nicht automatisch versendet wird. Sollten Sie also keinen Steuerausweis automatisch erhalten haben oder sind Sie der Meinung, dass dieser nicht korrekt ist, zögern Sie nicht, uns dies über das Kontaktformular zu melden.
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Informationen zu den Erziehungsgutschriften
Erziehungsgutschriften sind keine Geldzahlungen sondern fiktive Einkommen, welche erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Personen, die Kinder unter 16 Jahren betreuen oder betreut haben, erhalten so die Möglichkeit eine höhere Rente zu erzielen. Bei Ehepaaren erfolgt die Anrechnung hälftig. Bei geschiedenen oder nicht miteinander verheirateten Personen erfolgt die Anrechnung gemäss der vorhandenen Sorgerechtsvereinbarung.
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Erziehungsgutschriften müssen nicht separat angemeldet werden. Die Anrechnung erfolgt automatisch mit der Anmeldung für Leistungen.
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Alle relevanten Hinweise zu den Erziehungsgutschriften finden Sie hier.
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Fragen zu Hilfsmitteln der AHV und IV
Es besteht hier ein Unterschied zwischen der Hilfsmittel der AHV und der Hilfsmittel der IV.
- Bei Altersrentenbezug finden Sie das Anmeldeformular hier
- Bei IV-Rentenbezug finden Sie das Anmeldeformular hier
Das ausgefüllte Anmeldeformular für Hilfsmittel muss sowohl bei Bezug einer Altersrente als auch bei Bezug einer Invalidenrente immer bei der IV-Stelle des Wohnkantons eingereicht werden.
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Hinweis: Bei einem Unfall ist der Unfallversicherer zuerst leistungspflichtig. Wenn dieser das Hilfsmittel nicht übernimmt, prüft die IV-Stelle des Wohnkantons eine allfällige oder anteilsmässige Kostenübernahme.
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Für Minderjährige Personen gilt ein spezielles Anmeldeformular. Zuständig für die Einreichung ist aber auch hier die IV-Stelle des Wohnkantons.
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Keine Erziehungsgutschriften für die Betreuung von Pflegekindern?
Mit der 10. AHV-Revision, welche am 1. Januar 1997 in Kraft getreten ist, wurde die wichtige Aufgabe der Kindererziehung berücksichtigt. Die entsprechenden Erziehungsgutschriften sind jedoch nur für die Zeit anrechenbar, während welcher die versicherten Personen die elterliche Sorge über eines oder mehrere Kinder ausgeübt und die Kinder das 16. Altersjahr noch nicht erreicht haben.
Die Feststellung der elterlichen Sorge lässt sich anhand von öffentlichen Urkunden einfach belegen. Anders ist die Situation hingegen in der Regel bei Pflegekindverhältnissen. Da die Erziehungsgutschriften erst im Zeitpunkt der Rentenfestsetzung angerechnet werden, wäre es häufig schwierig, rückwirkend das Vorhandensein eines unter Umständen schon Jahre zurückliegenden Pflegekindverhältnisses und seine Unentgeltlichkeit zu überprüfen. Für Pflegekinderverhältnisse besteht demnach kein Anspruch auf Erziehungsgutschriften.
Allerdings wirkt sich dies bei den beiden wohl wichtigsten Pflegeverhältnissen nicht nachteilig aus. Bei Stiefkindern hat der Ehepartner von Mutter oder Vater des Kindes zwar keinen eigenen Anspruch auf die Gutschrift. Er erleidet dadurch aber keinen Nachteil, da die Erziehungsgutschrift von Mutter oder Vater während der Ehejahre wie ein Erwerbseinkommen gesplittet wird. Bei einem Pflegeverhältnis im Hinblick auf eine künftige Adoption stellt sich die Frage einer Erziehungsgutschrift ebenfalls nicht, da eine Adoption das Kindschaftsverhältnis rückwirkend entstehen lässt.
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Kann eine Rente an eine Drittstelle ausbezahlt werden?
Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV), der Erwerbsersatzordnung (EO) inkl. Mutterschaftsentschädigung (MSE), Vaterschaftsentschädigung (VSE) sowie Betreuungsentschädigung (BUE), der Ergänzungsleistungen (EL), der Überbrückungsleistungen (ÜL) und der Familienzulagen (FZ) können nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden. Sie werden nur an die leistungsberechtigte Person selber ausbezahlt.
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Nur unter ganz wenigen und bestimmten Umständen, kann eine Leistung an eine geeignete Drittperson oder Behörde abgetreten werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Sind die Voraussetzungen für eine Drittauszahlung erfüllt, so muss dies mittels dem entsprechenden Formular bei der Ausgleichskasse angemeldet werden. Vergessen Sie nicht, eine detaillierte Begründung anzugeben, weshalb eine Drittauszahlung gewünscht wird.
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Informationen zu den Betreuungsgutschriften
Betreuungsgutschriften sind keine Geldzahlungen sondern fiktive Einkommen, welche erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Personen, welche leicht erreichbare, pflegebedürftige Verwandte mit einer laufenden Hilflosenentschädigung der AHV/IV betreuen oder betreut haben, können Betreuungsgutschriften anmelden und haben so die Möglichkeit, eine höhere Rente zu erzielen.
Betreuungsgutschriften müssen jährlich neu für das Vorjahr angemeldet (Anmeldeformular) werden. Zuständig ist immer die Kantonale Ausgleichskasse des Wohnortes der betreuten Person.
Alle relevanten Hinweise dazu erhalten Sie hier. Bei zusätzlichen Fragen stehen wir Ihnen unter Telefon 061 685 22 26 oder unter info@ak.bs.ch gerne zur Verfügung.
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Wieso muss ich jedes halbe Jahr eine neue Ausbildungsbestätigung einreichen?
Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen eine periodische Überprüfung der Ausbildungen. Der Grund dafür ist um sicherzustellen, dass eine Ausbildung nicht unterbrochen, vorzeitig beendet oder abgebrochen wurde und dadurch zu Unrecht Leistungen ausbezahlt wurden, welche durch die Bezüger zurückerstattet werden müssen. Bei Studenten und Praktikanten erfolgt die Überprüfung halbjährlich, bei Schülern und Lernenden jährlich.