14-wöchiger Betreuungsurlaub für die Betreuung schwer erkrankter oder verunfallter Kinder ab 1. Juli 2021
Ist ein Kind wegen einer Krankheit oder eines Unfalls gesundheitlich schwer beeinträchtigt, können die Eltern eine Betreuungsentschädigung anmelden. Diese Leistung wird über die EO finanziert. Der Betreuungsurlaub dauert maximal 14 Wochen innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten. Ab Anspruchsbeginn gilt ein Kündigungsschutz während sechs Monaten. Zudem dürfen die Ferien nicht gekürzt werden. Diese Bestimmung tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft.
Anmeldeformulare und das Merkblatt sind nebenstehend verfügbar.