
Die berufliche Vorsorge (BV) hat als 2. Säule neben der AHV/IV/EO als 1. Säule die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen.
Sie strebt dabei das Ziel an, zusammen mit der 1. Säule ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen.
Die Berufliche Vorsorge ist ab dem 1.1.2021 obligatorisch ab einem Bruttolohn von mehr als CHF {{BVG Mindest Jahreslohn}} im Jahr beziehungsweise CHF {{BVG Max Mindest Monatslohn}} im Monat.
Nützliche Informationen über die Leistungen der Beruflichen Vorsorge erhalten Sie hier.
Neu ab 2026: AN Plus - Jeder Lohn zählt!
AN Plus ist ein freiwilliger Vorsorgeplan. Er eignet sich für Arbeitgeber/innen, die ihren Angestellten ein höheres Altersguthaben aus der beruflichen Vorsorge ermöglichen wollen. Zusätzlich gewährt AN Plus einen höheren Versicherungsschutz bei Invalidität und Tod.
Beachten Sie bitte dazu auch die Broschüre zum Plan AN Plus im Bereich Merkblätter.
Weitere Informationen zum Plan AN Plus finden Sie hier.