Die berufliche Vorsorge (BV) hat als 2. Säule neben der AHV/IV/EO als 1. Säule die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen.
Sie strebt dabei das Ziel an, zusammen mit der 1. Säule ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen.
Die Berufliche Vorsorge ist ab dem 1.1.2021 obligatorisch ab einem Bruttolohn von mehr als CHF {{BVG Mindest Jahreslohn}} im Jahr beziehungsweise CHF {{BVG Max Mindest Monatslohn}} im Monat.
Nützliche Informationen über die Leistungen der Beruflichen Vorsorge erhalten Sie hier.