Unkosten oder Spesen sind Auslagen, die der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer/seiner Arbeiten entstehen. Solche Auslagen erwachsen der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer zusätzlich zu den üblichen Lebenshaltungskosten. Zu den Lebenshaltungskosten gehören Auslagen, welche in gleicher oder ähnlicher Weise auch ohne Erwerbstätigkeit anfallen. Zu den beitragsfreien Unkosten gehören namentlich:
- Reisekosten (Fahrtkosten zwischen gewöhnlichem Arbeitsort und auswärtigem Zielort);
- Unterkunfts- und Verpflegungskosten;
- Auslagen für Arbeitsmaterial;
- berufliche Aus- und Weiterbildungskosten (Einschreibegebühren für Kurse und Prüfungen so wie Kosten für Lehrmaterial und Bücher etc.), die eng mit der beruflichen Tätigkeit der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers verbunden sind.
Nicht als Unkosten zählen regelmässige Entschädigungen für die Fahrt der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers vom Wohnort zum gewöhnlichen Arbeitsort sowie Entschädigungen für die übliche Verpflegung am Wohnort oder am gewöhnlichen Arbeitsort. Solche Entschädigungen gehören zum massgebenden Lohn.
Werden die Unkosten in Form einer Pauschale (in Franken nicht in Prozenten) abgegolten, müssen diese glaubhaft nachgewiesen werden. Übersetzte Pauschalspesen stellen massgebende Lohn dar.