Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) als bedeutendster Zweig der schweizerischen Sozialversicherungen hat die sozialpolitische Aufgabe, den wegen Alter oder Tod zurückgehenden oder dahinfallenden Arbeitsverdienst wenigstens teilweise zu ersetzen. Die AHV-Renten sollen den Existenzbedarf der Versicherten zusammen mit den Ergänzungsleistungen angemessen sichern.
Obligatorische Versicherung
Alle in der Schweiz wohnhaften und oder erwerbstätigen Personen sind grundsätzlich obligatorisch in der AHV versichert. Die Versicherten entrichten einerseits die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge und haben andererseits im Eintretensfall einen Rechtsanspruch auf die gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Neben den Versicherten selbst tragen auch die Arbeitgebenden und der Bund über zweckgebundene Steuererträge einen wesentlichen Anteil an der Finanzierung mit.
Umlageverfahren
Die eingehenden Beiträge werden im sogenannten Umlageverfahren innerhalb der gleichen Zeitperiode für die Zahlung der laufenden Renten verwendet. Der AHV-Ausgleichsfonds nimmt die Beiträge von den einzelnen Ausgleichskassen entgegen und verteilt sie wiederum für die laufenden Rentenzahlung an die Ausgleichskassen zurück. Mit dem Fondsvermögen können kurzfristige Ausgaben- und Einnahmenschwankungen ausgeglichen werden.
Solidaritätsprinzip
Die AHV basiert auf Solidarität: die aktive Bevölkerung finanziert die laufenden Renten – im Vertrauen darauf, dass spätere Generationen das Gleiche tun werden.
Die AHV Renten sind im Gegensatz zu den Beiträgen sowohl nach unten wie nach oben plafoniert. Besser Verdienende bezahlen somit häufig höhere Beiträge, als zur Finanzierung ihrer eigenen Rente nötig wäre, während wirtschaftlich schlechter Gestellte in der Regel höhere Leistungen beziehen, als es ihren Beiträgen entsprechen würde.
Mit Erziehungs- und Betreuungsgutschriften erhalten auch Versicherte Gutschriften auf Ihrem AHV-Konto, ohne dass sie dafür Beiträge einbezahlt haben, da sie unentgeltlich gearbeitet haben.
Bei der Berechnung der AHV-Renten wird bei Ehegatten für die Ehejahre eine sogenannte Einkommensteilung durchgeführt, damit auch der oder die unentgeltlich den Haushalt führende Versicherte einen angemessenen Rentenanspruch erhält.
Dezentrale Durchführung
Die Ausgleichskassen der Verbände, der Kantone und des Bundes ziehen die Beiträge ein und zahlen die Leistungen aus. Die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf teilt die AHV-Nummern zu und erledigt weitere zentrale Aufgaben. Das Bundesamt für Sozialversicherung sorgt für die einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorschriften.