Seit 2008 erhebt der Bund eine Lenkungsabgabe auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas. Die Rückverteilung des Abgabeertrags an die Wirtschaft/Unternehmen erfolgt durch die Ausgleichskassen. Zuständig ist immer die Ausgleichskasse, bei der Sie aktuell angeschlossen sind.
Der Bund erhebt die CO2-Abgabe auf allen fossilen Brennstoffen wie z.B. Heizöl, Erdgas oder Kohle, die energetisch genutzt werden. Die Treibstoffe (Benzin, Diesel) sind nicht betroffen.
Seit 2018 beträgt die Abgabe 96 Franken pro Tonne CO2, die bei der Verbrennung freigesetzt wird.
Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe: Sie führt zu höheren Preisen und schafft dadurch einen Anreiz, mit fossilen Brennstoffen sparsam umzugehen und vermehrt CO2-neutrale oder CO2-arme Energieträger einzusetzen.
Der Ertrag der Abgabe geht zurück an Bevölkerung und Wirtschaft. Ein Teil des Ertrags ist für Massnahmen vorgesehen, die dazu führen, die CO2-Emissionen bei Gebäuden zu reduzieren.
Seit 2011 werden die Gelder jeweils noch im selben Jahr, in dem sie anfallen, zurückverteilt.
Die Ausgleichskassen nehmen im Auftrag des Bundes die Rückverteilung an die ihnen angeschlossenen Arbeitgebenden vor, im Verhältnis zu deren Lohnsumme. Sie verrechnen den Betrag in der Regel mit offenen Beiträgen.
Die Rückverteilung an die Bevölkerung geschieht übrigens durch die Krankenkassen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Umwelt.