Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist die Unfallversicherung (UV) für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer obligatorisch.
Obligatorisch versichert sind alle Arbeitnehmenden, einschliesslich Heimarbeitende, Lernende, Praktikantinnen und Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre sowie in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätige Personen.
Die Arbeitnehmenden sind je nach Versichertenkategorie bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder bei anderen zugelassenen Versicherern (Privatversicherer, Krankenkassen) zu versichern.
Unsere Ausgleichskassen überprüft, im Auftrag des Bundes, die Einhaltung der Versicherungspflicht.
Nützliche Informationen zur Unfallversicherung finden Sie hier.