Versicherte Personen haben Anspruch auf die vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannten Hilfsmittel, die sie benötigen um
- weiterhin ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen
- in ihrem bisherigen Aufgabenbereich (z.B. Haushalt) tätig bleiben zu können
- ihre Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu absolvieren
- ihren privaten Alltag unabhängig zu bewältigen
Anspruch und Anmeldung
Der Anspruch kann geltend gemacht werden, indem versicherte Personen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons das Anmeldeformular für Hilfsmittel einreichen.