Die Rente kann vorbezogen oder aufgeschoben werden.
Vorbezug der Rente
Wer seine Altersrente ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Während der Vorbezugsdauer besteht kein Anspruch auf Kinderrenten.
Aufschub der Rente
Wer umgekehrt die Rente um ein bis maximal fünf Jahre aufschiebt, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte Rente. Wie gross die Kürzung oder der Zuschlag ausfällt, wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet.
Ehegatten können sich unabhängig voneinander für einen Vorbezug oder für einen Aufschub der Altersrente entscheiden.