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Unterschied zwischen Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) und Unterhaltszulagen
Es gibt zwei Arten von Familienzulagen:
- Kinderzulagen (ab Geburt bis zum vollendeten 16. Altersjahr)
- Ausbildungszulage (ab dem vollendeten 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr)
Es gibt Arbeitgeber, die zu den gesetzlichen Familienzulagen noch zusätzliche Leistungen (Unterhaltszulagen) zahlen.
Die Ausgleichskasse ist nur für die gesetzlichen Familienzulagen nach dem Familienzulagengesetzt zuständig. Für Fragen betreffend Unterhaltszulagen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber. -
Wer bezahlt die Familienzulagen aus?
Arbeitnehmende
Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber die Familienzulagen zusammen mit dem Gehalt aus. Macht er das nicht regelmässig und kann der Arbeitnehmende das durch entsprechende Belege nachweisen, kann eine Direktauszahlung beantragt werden.Selbstständigerwerbende
Die Auszahlung der Familienzulagen erfolgt durch die Familienausgleichskasse, der Sie angeschlossen sind. Diese werden in jedem Fall mit den geschuldeten AHV-Beiträge verrechnet.Nichterwerbstätige (Arbeitslose ausgenommen)
Die Auszahlung der Familienzulagen erfolgt durch die Familienausgleichskasse des Wohnsitzkantons.Arbeitslose
Den Zuschlag zum Taggeld richtet die zuständige Arbeitslosenkasse aus. -
Bei wem beantrage ich Familienzulagen? Wo erhalte ich ein Antragsformular für Familienzulagen?
Die Anmeldung für Familienzulagen ist bei den zuständigen Kassen erhältlich. Dort sind auch die notwendigen Nachweise einzureichen (z.B. Ausbildungsbestätigung, Bestätigung elterliche Sorge usw.).
Arbeitnehmende
Arbeitnehmende beantragen Familienzulagen grundsätzlich direkt beim Arbeitgeber. Dieser ergänzt das Antragsformular und sendet dies zur weiteren Bearbeitung seiner zuständigen Familienausgleichskasse.Selbstständigerwerbende
Selbstständigerwerbende wenden sich an die Familienausgleichskasse, der Sie angeschlossen sind.Nichterwerbstätige
Nichterwerbstätige reichen ihr Gesuch grundsätzlich bei der kantonalen Familienausgleichskasse ein. Die Adressen der kantonalen Ausgleichskassen finden Sie hier. -
Einreichung Ausbildungsbestätigung / Einreichung fehlende Unterlagen
Sie können die Unterlagen online einreichen oder auf dem Postweg an uns schicken. Sollten Sie sich für die Online-Einreichung entscheiden, klicken Sie hier.
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Stand der Bearbeitung bzw. wurde die Auszahlung der Familienzulagen bereits getätigt?
Wir bearbeiten Ihren Antrag oder Ihr Anliegen so rasch als möglich. Möchten Sie den Stand Ihrer Anfrage wissen, dann können Sie dies mit nachfolgendem Kontaktformular erfragen.
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Haben Sie Anspruch auf Ausbildungszulagen für ein oder mehrere Kinder und musste die entsprechende Ausbildung infolge vom Corona-Virus unterbrochen oder von zu Hause aus weitergeführt werden?
Diese Kinder befinden sich weiterhin in einer Ausbildung und der Anspruch auf Ausbildungszulagen bleibt unverändert bestehen.
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