Ab dem 1. Juli 2021 können Eltern in der Schweiz einen Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen in Anspruch nehmen, um sich um ihr schwer krankes oder verunfalltes Kind zu kümmern. Diese Regelung ermöglicht es den Eltern, während der Betreuungszeit eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, die über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert wird. Der Anspruch auf den Betreuungsurlaub erstreckt sich auf eine Rahmenfrist von 18 Monaten ab Beginn des Anspruchs. Während des Betreuungsurlaubs besteht ein Kündigungsschutz von sechs Monaten, und die Ferienansprüche der Eltern dürfen nicht reduziert werden. Diese Bestimmung trat am 1. Juli 2021 in Kraft und bietet betroffenen Familien sowohl finanzielle als auch arbeitsrechtliche Unterstützung.
Anmeldeformulare und das Merkblatt sind unten aufgeführt verfügbar.