Betreuungsgutschriften
Am 1. Januar 1997 ist die 10. AHV-Revision in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesänderung wurde neu auch die Möglichkeit eingeführt, bei der Rentenberechnung Betreuungsgutschriften anzurechnen.
Diese Gutschriften können Personen, welche pflegebedürftige Verwandte betreut haben, zu einer höheren Rente verhelfen. Sie sind aber keine Geldleistung, die laufend für die Erfüllung von Betreuungsaufgaben ausbezahlt wird.