Wenn Sie Haushaltshilfen in Ihrem Haushalt beschäftigen, können Sie ab 2025 die Prämien der Unfallversicherung mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren Plus (VAvplus) über unsere Ausgleichskasse abrechnen. Diese Option ist in der Regel kostengünstiger und administrativ noch einfacher als das vereinfachte Verfahren.
Die Prämiensätze betragen ab 1. Januar 2026 für die
- Berufsunfallversicherung: 0,505 % des versicherten Verdienstes,
- Nichtberufsunfallversicherung: 1,432 % des versicherten Verdienstes.
Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge bereits über eine andere Ausgleichskasse abwickeln, erkundigen Sie sich bitte dort über die Möglichkeiten von VAvplus.
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.
Wichtig: Wenn Sie für Ihre Hausangestellte oder Ihren Hausangestellten bereits eine Unfallversicherung anderweitig abgeschlossen haben, beachten Sie bitte die Kündigungsfrist dieser Versicherung, bevor Sie VAvplus in Anspruch nehmen.