Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026
Informationen für Arbeitgebende
Ab 2026 erfolgt die Anmeldung für EO-Taggelder (Armee, Zivildienst, Zivilschutz, Jugend + Sport) vollständig digital. Das Papierformular wird abgeschafft.
Was ändert sich für Sie?
- Automatische Zuweisung: Nach der Datenergänzung und Bestätigung durch die dienstleistende Person werden die Daten an die zuständige Ausgleichskasse übermittelt.
- Digitale Lohndatenanfrage: Die Ausgleichskasse fordert die Lohndaten elektronisch bei Ihnen an.
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Hinweis für selbständigerwerbende Dienstleistende
Bei anerkanntem Status als Selbständigerwerbende erfolgt keine Lohndatenanfrage. Es findet kein Lohndatenaustausch mit einem Arbeitgeber statt. |
Zugangswege:
- connect (Arbeitgeberportal)
- QR-Brief mit Online-Dialog für Betriebe ohne connect-Zugang
Ihr Ablauf
- Benachrichtigung: Digitale Anfrage über connect oder per QR-Code/Link.
- Erfassung: Eingabe der relevanten Lohndaten im Online-Dialog.
- Übermittlung: Automatische Weiterleitung an die Ausgleichskasse.
- Bestätigung: Erhalt eines PDF-Meldebelegs.
Die Ausgleichskasse berechnet anschliessend den EO-Anspruch und veranlasst die Auszahlung oder Gutschrift.
Ihre Vorteile
- Volldigital – kein Papier
- Schnell – kürzere Bearbeitungszeiten
- Transparent – elektronische Bestätigung
- Einheitlich – ein Prozess für alle EO-Fälle
Was bleibt gleich?
Leistungen wie Mutterschaftsentschädigung, Entschädigung des anderen Elternteils und Betreuungsentschädigung sind nicht betroffen.
Weitere Informationen
👉Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV):
https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Leistungen-der-EO-MSE-EAE-BUE-AdopE/Digitales-EO-Anmeldungsverfahren-ab-2026