Übersicht

Allgemeines zur AHV

  • Hintergrund zur AHV
  • AHV-Ausweis
  • Individuelles Konto
  • Zahlungsverbindung
  • AHV-Reform 21

Beiträge an die AHV/IV/EO

  • Arbeitgebende
  • Selbständigerwerbende
  • Nichterwerbstätige
  • Haushaltshilfen
  • Vereinfachtes Verfahren

Familienzulagen

  • Arbeitnehmende
  • Selbständigerwerbende
  • Nichterwerbstätige
  • Änderungen melden
  • Häufig gestellte Fragen

Mutterschaftsentschädigung

  • Anspruchsberechtigte Personen
  • Anspruchsvoraussetzungen
  • Berechnung und Höhe
  • Schutz der Arbeitnehmerinnen
  • Zuständigkeit - Einreichungsort
  • Adoptionsentschädigung ab 1. Januar 2023

Vaterschaftsentschädigung

Betreuungsentschädigung

Erwerbsersatzordnung (EO)

  • Anspruch
  • Höhe der Entschädigung
  • Grundentschädigung
  • Kinder- und Betriebszulagen EO
  • Zulagen für Betreuungskosten

Leistungen der AHV

  • Altersrente
  • Hinterlassenenrenten
  • Hilflosenentschädigungen
  • Hilfsmittel der AHV
  • Rentenvorausberechnung
  • Rentenschätzung
  • Auszahlungstermine Renten
  • Adress- und Zahlungsänderung

Invalidenversicherung (IV)

  • Anspruch auf Leistungen
  • Früherfassung / Frühintervention
  • Eingliederungsmassnahmen
  • Invalidenrente
  • Hilflosenentschädigung
  • Hilfsmittel

Meldepflicht

  • Geburt
  • Todesfall
  • Heirat / Eingetragene Partnerschaft
  • Scheidung
  • Adresse / Bankkonto / Vollmacht

Weitere Sozialversicherungen

  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Berufliche Vorsorge (BV)
  • Ergänzungsleistungen (EL)
  • Krankenversicherung (KV)
  • Unfallversicherung (UV)
 
Private

Familie

  • Heirat / Eingetragene Partnerschaft
  • Mutterschaft / Vaterschaft
  • Kinder
  • Scheidung
  • Betreuung von Verwandten
  • Todesfall

Berufliches

  • Studium und Ausbildung
  • Nichterwerbstätige
  • Selbständige
  • Arbeitnehmende
  • Militär- und Zivildienst (EO)
  • Unbezahlter Urlaub
  • Arbeitslosigkeit
  • Haushaltshilfen

Gesundheit

  • Unfall
  • Krankheit
  • Invalidität

Pensionierung

  • Flexibles Rentenalter
  • Rentenvorausberechnung
  • AHV-Reform 21

Im Ausland

Hilfe bei der Steuererklärung

  • Steuererklärung geschafft! - Dank mir-haelfe.ch
  • Steuerausweis bestellen
 
Haushaltshilfen
 
Firmen

Neugründung

  • Anmeldung Firmen
  • Anmeldung Liegenschaften
  • Anmeldung Vereine
  • Anmeldung Einzelfirma/Selbständige

Mitarbeitende

  • Eintritte von Mitarbeitenden
  • Bestehende Mitarbeitende
  • Austritte von Mitarbeitenden
  • Anmeldung Versicherungsausweis

Beiträge der Arbeitgebenden

  • Beitragspflichtiger Lohn
  • Akontobeiträge
  • Lohnabrechnung
  • Vereinfachtes Verfahren
  • CO2-Abgabe

Mitgliederportal connect

  • Umfang und technische Voraussetzungen
  • Erstantrag connect

Firmenmutationen

Familienzulagen für Arbeitnehmende

 
Selbständige

Anmeldung

  • Abgrenzungskriterien
  • Einzelfirma
  • Personengesellschaft

Beiträge

  • Berechnung der Beiträge
  • Änderung der Akontobeiträge
  • Verzugs- und Vergütungszinsen

Änderungsmeldung

  • Änderung der Akontobeiträge
  • Adressänderung
  • Aufgabe der selbständigen Tätigkeit
  • Anmeldung Personal
  • Abmeldung Personal

Tätigkeit im Ausland (Internationales)

FAQ

Familienzulagen für Selbständigerwerbende

Mitgliederportal connect

  • connect kurz erklärt
 
Internationales

Arbeitgebende

  • Ein einziger EU/EFTA-Staat
  • Mehrere EU/EFTA-Staaten
  • A1-Bescheinigung
  • Nichtvertragstaaten
  • Mitteilungspflichtige Änderungen

Arbeitnehmende

  • Ein einziger EU/EFTA-Staat
  • Ausländische Arbeitgebende
  • Mehrere EU/EFTA-Staaten
  • A1-Bescheinigung
  • Mitteilungspflichtige Änderungen

Selbständigerwerbende

  • Ein einziger EU/EFTA-Staat
  • Mehrere EU/EFTA-Staaten
  • A1-Bescheinigung
  • Mitteilungspflichtige Änderungen

Künstler/innen und Musiker/innen

  • Auftritt in der EU/EFTA
  • A1-Bescheinigung
  • Mitteilungspflichtige Änderungen

Entsendung

  • Entsendung in die EU/EFTA
  • Entsendung in Vertragsstaaten
  • Entsendung in Nichtvertragsstaaten

Auslandaufenthalt

  • Versicherungsschutz im Ausland
  • Weiterführung der Versicherung
  • Freiwillige Versicherung
  • Leistungsbezug im Ausland

Anmeldung Rente (EU/EFTA)

Versicherungsunterstellung bestimmen

Webapplikation ALPS

search
Suche
lock
Login connect
Kontakt
  • Startseite
  • chevron_right Übersicht
  • chevron_right Private
  • Haushaltshilfen
  • chevron_right Firmen
  • chevron_right Selbständige
  • chevron_right Internationales
  • lock Login connect
  • Kontakt
  • Übersicht
    keyboard_arrow_left
  • chevron_right Allgemeines zur AHV
  • chevron_right Beiträge an die AHV/IV/EO
  • chevron_right Familienzulagen
  • chevron_right Mutterschaftsentschädigung
  • Vaterschaftsentschädigung
  • Betreuungsentschädigung
  • chevron_right Erwerbsersatzordnung (EO)
  • chevron_right Leistungen der AHV
  • chevron_right Invalidenversicherung (IV)
  • chevron_right Meldepflicht
  • chevron_right Weitere Sozialversicherungen
  • Allgemeines zur AHV
    keyboard_arrow_left
  • Hintergrund zur AHV
  • AHV-Ausweis
  • Individuelles Konto
  • Zahlungsverbindung
  • AHV-Reform 21
  • Beiträge an die AHV/IV/EO
    keyboard_arrow_left
  • chevron_right Arbeitgebende
  • Selbständigerwerbende
  • chevron_right Nichterwerbstätige
  • Haushaltshilfen
  • Vereinfachtes Verfahren
  • Arbeitgebende
    keyboard_arrow_left
  • Geringfügige Einkommen
  • Beitragszahlung
  • Spesen und Unkosten
  • Vergütungs- und Verzugszinsen
  • Arbeitgeberkontrolle
  • Nichterwerbstätige
    keyboard_arrow_left
  • Wer gilt in der AHV als nichterwerbstätig?
  • Beitragsberechnung
  • Studierende
  • Verzugs- und Vergütungszinsen
  • FAQ
  • Fragebogen Studierende 2021
  • Familienzulagen
    keyboard_arrow_left
  • Arbeitnehmende
  • Selbständigerwerbende
  • Nichterwerbstätige
  • Änderungen melden
  • Häufig gestellte Fragen
  • Mutterschaftsentschädigung
    keyboard_arrow_left
  • Anspruchsberechtigte Personen
  • Anspruchsvoraussetzungen
  • Berechnung und Höhe
  • Schutz der Arbeitnehmerinnen
  • Zuständigkeit - Einreichungsort
  • Adoptionsentschädigung ab 1. Januar 2023
  • Erwerbsersatzordnung (EO)
    keyboard_arrow_left
  • Anspruch
  • Höhe der Entschädigung
  • Grundentschädigung
  • Kinder- und Betriebszulagen EO
  • Zulagen für Betreuungskosten
  • Leistungen der AHV
    keyboard_arrow_left
  • chevron_right Altersrente
  • Hinterlassenenrenten
  • Hilflosenentschädigungen
  • Hilfsmittel der AHV
  • Rentenvorausberechnung
  • Rentenschätzung
  • Auszahlungstermine Renten
  • Adress- und Zahlungsänderung
  • Altersrente
    keyboard_arrow_left
  • Flexibles Rentenalter
  • Berechnung und Höhe
  • Kinderrente
  • Anmeldung
  • Invalidenversicherung (IV)
    keyboard_arrow_left
  • Anspruch auf Leistungen
  • Früherfassung / Frühintervention
  • Eingliederungsmassnahmen
  • Invalidenrente
  • Hilflosenentschädigung
  • Hilfsmittel
  • Meldepflicht
    keyboard_arrow_left
  • Geburt
  • Todesfall
  • Heirat / Eingetragene Partnerschaft
  • Scheidung
  • Adresse / Bankkonto / Vollmacht
  • Weitere Sozialversicherungen
    keyboard_arrow_left
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Berufliche Vorsorge (BV)
  • Ergänzungsleistungen (EL)
  • Krankenversicherung (KV)
  • Unfallversicherung (UV)
  • Private
    keyboard_arrow_left
  • chevron_right Familie
  • chevron_right Berufliches
  • chevron_right Gesundheit
  • chevron_right Pensionierung
  • Im Ausland
  • chevron_right Hilfe bei der Steuererklärung
  • Familie
    keyboard_arrow_left
  • Heirat / Eingetragene Partnerschaft
  • Mutterschaft / Vaterschaft
  • Kinder
  • Scheidung
  • Betreuung von Verwandten
  • Todesfall
  • Berufliches
    keyboard_arrow_left
  • Studium und Ausbildung
  • Nichterwerbstätige
  • Selbständige
  • Arbeitnehmende
  • Militär- und Zivildienst (EO)
  • Unbezahlter Urlaub
  • Arbeitslosigkeit
  • Haushaltshilfen
  • Gesundheit
    keyboard_arrow_left
  • Unfall
  • Krankheit
  • Invalidität
  • Pensionierung
    keyboard_arrow_left
  • Flexibles Rentenalter
  • Rentenvorausberechnung
  • AHV-Reform 21
  • Hilfe bei der Steuererklärung
    keyboard_arrow_left
  • Steuererklärung geschafft! - Dank mir-haelfe.ch
  • Steuerausweis bestellen
  • Firmen
    keyboard_arrow_left
  • chevron_right Neugründung
  • chevron_right Mitarbeitende
  • chevron_right Beiträge der Arbeitgebenden
  • chevron_right Mitgliederportal connect
  • Firmenmutationen
  • Familienzulagen für Arbeitnehmende
  • Neugründung
    keyboard_arrow_left
  • Anmeldung Firmen
  • Anmeldung Liegenschaften
  • Anmeldung Vereine
  • Anmeldung Einzelfirma/Selbständige
  • Mitarbeitende
    keyboard_arrow_left
  • Eintritte von Mitarbeitenden
  • Bestehende Mitarbeitende
  • Austritte von Mitarbeitenden
  • Anmeldung Versicherungsausweis
  • Beiträge der Arbeitgebenden
    keyboard_arrow_left
  • Beitragspflichtiger Lohn
  • Akontobeiträge
  • Lohnabrechnung
  • Vereinfachtes Verfahren
  • CO2-Abgabe
  • Mitgliederportal connect
    keyboard_arrow_left
  • Umfang und technische Voraussetzungen
  • Erstantrag connect
  • Selbständige
    keyboard_arrow_left
  • chevron_right Anmeldung
  • chevron_right Beiträge
  • chevron_right Änderungsmeldung
  • Tätigkeit im Ausland (Internationales)
  • FAQ
  • Familienzulagen für Selbständigerwerbende
  • chevron_right Mitgliederportal connect
  • Anmeldung
    keyboard_arrow_left
  • Abgrenzungskriterien
  • Einzelfirma
  • Personengesellschaft
  • Beiträge
    keyboard_arrow_left
  • Berechnung der Beiträge
  • Änderung der Akontobeiträge
  • Verzugs- und Vergütungszinsen
  • Änderungsmeldung
    keyboard_arrow_left
  • Änderung der Akontobeiträge
  • Adressänderung
  • Aufgabe der selbständigen Tätigkeit
  • Anmeldung Personal
  • Abmeldung Personal
  • Mitgliederportal connect
    keyboard_arrow_left
  • connect kurz erklärt
  • Internationales
    keyboard_arrow_left
  • chevron_right Arbeitgebende
  • chevron_right Arbeitnehmende
  • chevron_right Selbständigerwerbende
  • chevron_right Künstler/innen und Musiker/innen
  • chevron_right Entsendung
  • chevron_right Auslandaufenthalt
  • Anmeldung Rente (EU/EFTA)
  • Versicherungsunterstellung bestimmen
  • Webapplikation ALPS
  • Arbeitgebende
    keyboard_arrow_left
  • Ein einziger EU/EFTA-Staat
  • Mehrere EU/EFTA-Staaten
  • A1-Bescheinigung
  • Nichtvertragstaaten
  • Mitteilungspflichtige Änderungen
  • Arbeitnehmende
    keyboard_arrow_left
  • Ein einziger EU/EFTA-Staat
  • Ausländische Arbeitgebende
  • Mehrere EU/EFTA-Staaten
  • A1-Bescheinigung
  • Mitteilungspflichtige Änderungen
  • Selbständigerwerbende
    keyboard_arrow_left
  • Ein einziger EU/EFTA-Staat
  • Mehrere EU/EFTA-Staaten
  • A1-Bescheinigung
  • Mitteilungspflichtige Änderungen
  • Künstler/innen und Musiker/innen
    keyboard_arrow_left
  • Auftritt in der EU/EFTA
  • A1-Bescheinigung
  • Mitteilungspflichtige Änderungen
  • Entsendung
    keyboard_arrow_left
  • Entsendung in die EU/EFTA
  • Entsendung in Vertragsstaaten
  • Entsendung in Nichtvertragsstaaten
  • Auslandaufenthalt
    keyboard_arrow_left
  • Versicherungsschutz im Ausland
  • Weiterführung der Versicherung
  • Freiwillige Versicherung
  • Leistungsbezug im Ausland
Link wurde in die Zwischenablage kopiert.
  • Hausdienst
  • Firmen
  • print Drucken
  • share Teilen

Startseite

Lohnmeldung

In diesen Bereichen finden Sie alle Informationen zur Übermittlung sowie die entsprechenden Anleitungen zum Ausfüllen der Lohnmeldung:

  • Hausdienst: wenn Sie in Ihrem Privathaushalt Arbeitnehmende beschäftigen (z.B. Haushaltshilfen).
  • Firmen: wenn Sie eine Aktiengesellschaft, Einzelfirma, GmbH, Liegenschaftsverwaltung, Personengesellschaft, Stiftung oder ein Verein sind.

Wichtig! Sie können uns pro Jahr nur eine Lohnmeldung übermitteln. Wollen Sie eine Korrektur oder einen Nachtrag zu Ihrer bereits übermittelten Lohnmeldung machen, verwenden Sie bitte das Formular Lohnnachtrag/Korrektur zur Lohnmeldung.

Lohnmeldung mit Einmal-Code übermitteln

Sie haben eine Lohnmeldung erhalten und möchten die Daten mit dem Einmal-Code auf der Lohnmeldung sofort an uns übermitteln? Dann klicken Sie bitte hier.

Lohnmeldung mit connect übermitteln

Möchten Sie Ihre Lohnmeldung elektronisch über unsere Internet-Plattform connect an uns übermitteln und sind noch nicht für connect angemeldet? Den Erstantrag für connect finden Sie hier.

Haben Sie weitere Fragen zur Lohnmeldung? In der Rubrik "Lohnmeldung" finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

ELM-Übermittlung

Unsere Empfängernummern lauten:

  • AHV-AVS 012.000
  • FAK-CAF  012.000

Ihre Mitgliedernummer (Kundennummer) finden Sie auf unserer Korrespondenz oben rechts aufgedruckt. Es handelt sich für ELM um die Nummer nach dem Schrägstrich (z.B. 112233/33333-0000-0).


z.B. 1'234'567 oder CHE-123.456.789
Bitte beachten Sie, dass bei einem Einreichungsdatum nach dem 30. Januar des Folgejahres, für das die Lohnmeldung bestimmt ist, Verzugszinsen entstehen können. Eine Fristverlängerung für die Lohnmeldung 2022 ist maximal bis zum 30.06.2023 möglich.
(E-Mail-Adresse für allfällige Rückfragen)

z.B. 1'234'567 oder CHE-123.456.789
(E-Mail-Adresse für allfällige Rückfragen)


Empfänger, Strasse, Postfach, PLZ, Ort
z.B. Vollmacht
Häufig gestellte Fragen zum Ausfüllen der Lohnmeldung
  • Müssen Brutto- oder Nettolöhne deklariert werden?

    Grundsätzlich sollte der Bruttolohn auf der Lohnabrechnung angegeben werden. Die Umrechnung eines Nettolohns in den massgebenden Bruttolohn erfolgt ab {{Aktuelles Jahr}} nach folgender Formel:

    Nettolohn / {{Netto_Brutto_Standard}} = Bruttolohn.

    Sofern Sie den Nettolohn gemeldet und dies unter "Bemerkungen" auf der Lohnmeldung angegeben haben, werden wir diese Umrechnung für Sie vornehmen.

  • Ich fülle die Lohnmeldung in connect aus. Was muss ich unter AHV/IV/EO erfassen?

    Bitte tragen Sie in connect unter AHV/IV/EO den AHV-pflichtigen Bruttolohn während der Beschäftigungsdauer ein. Sollte es sich um einen Nettolohn handeln (z. B. Bargeldlohn ohne Abzüge) bitten wir Sie, dies auf der nächsten Seite unter "Bemerkungen" festzuhalten.

  • Ich bin selbständigerwerbend. Muss ich mich auf der Lohnmeldung meines Betriebs eintragen?

    Selbständigerwerbende bzw. die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft müssen mit der Ausgleichskasse separat abrechnen.

  • Ich benötige mehr Zeit für die Jahresabrechnung. Ist eine Fristerstreckung möglich? 

    Das elektronische Formular zur Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnmeldung finden Sie hier. Eine genehmigte Fristerstreckung befreit jedoch nicht von der Pflicht, allfällige Verzugszinsen zu bezahlen.

  • Ich erfasse die Lohnmeldung in connect. Was muss ich unter "befreit" erfassen?

    Allfällige AHV-befreite Lohnbestandteile sind in connect unter "befreit" aufzuführen, da die Quellensteuer auf dem gesamten Einkommen geschuldet ist. Dies kann den Rentner-Freibetrag (CHF 1'400 pro Monat/CHF 16'800 pro Jahr) oder den geringfügigen Jahreslohn (bis zu CHF 2'300 pro Jahr ausserhalb von Privathaushalten) betreffen.

  • Sie haben mehr Mitarbeitende als auf der Lohnmeldung vorgesehen. Was ist zu tun?

    Wir akzeptieren auch Listenausdrucke aus Ihrer Lohnbuchhaltung, sofern darauf alle im Originalformular verlangten Informationen ersichtlich sind. Bitte reichen Sie uns zusammen mit Ihrem Ausdruck auch das unterschriebene Originalformular ein oder nutzen Sie unsere Internet-Plattform connect.

  • Wann muss ich die Lohnmeldung einreichen?

    Die Lohnmeldung reichen Sie bis spätestens am 30. Januar des Folgejahres bei uns ein. Mit der pünktlichen Meldung vermeiden Sie Verzugszinsen (5%). Wir fordern Sie jeweils Ende November schriftlich auf, den AHV-pflichtigen Lohn Ihrer Mitarbeitenden zu melden. 

    -

    Sobald Sie das Lohnmeldeformular von uns erhalten, können Sie uns die Lohndeklaration einreichen.

    -

    Das elektronische Formular zur Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnmeldung finden Sie hier. Allfällige Verzugszinsen sind dennoch zu bezahlen.

  • Kann ich nach dem Übermitteln der Lohnmeldung in connect noch Korrekturen vornehmen?

    Korrekturen nach dem Übermitteln der Lohnmeldung in connect sind nicht möglich. Bitte senden Sie uns eine Mitteilung über connect oder kontaktieren Sie uns per E-Mail (info@ak-bs.ch).

  • Wann muss ein Lohn als Nachtrag gemeldet werden?

    Grundsätzlich ist für die Berechnung der Beiträge auf nachträglichen Lohnzahlungen der Zeitpunkt der Auszahlung des Lohns massgebend und nicht der Zeitpunkt, in dem die entsprechende Arbeit geleistet wurde (Realisierungsprinzip). Das heisst, die Beitrags­berechnung erfolgt nach den Sätzen, Freibeträgen und Höchstgrenzen, die zum Zeitpunkt der Lohnzahlung gelten.  

    -

    Sie müssen nachträgliche Lohnzahlungen separat aufführen (Bestimmungsprinzip), wenn

    • die versicherte Person im Jahr der Lohnzahlung nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgebenden steht;
    • zwischen dem Zeitraum der Arbeitsleistung und dem Zeitpunkt der Zahlung des Lohnes Beitragssätze oder Grenzwerte geändert haben.

    Für weitere Informationen dazu kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter info@ak-bs.ch.

  • Muss ich auf der Vorderseite der Lohnmeldung die Lohnbeiträge ausrechnen und eintragen?

    Nein. Bitte übertragen Sie die Schlusstotale der Lohnsummen pro Beitragsart AHV/IV/EO und Familienausgleichskasse BS auf die vorgesehenen Zeilen.

  • Ich benötige eine Kopie der Lohnmeldung. Wie kann ich diese anfordern?

    Ein elektronisches Formular zur Anforderung einer Kopie der Lohnmeldung finden Sie hier.

  • Was passiert beim Übermitteln der Lohnmeldung in connect?

    Mit dem Befehl "Übermitteln" schliessen Sie die Lohnmeldung in connect ab und senden die Daten an die Ausgleichskasse.

  • Was ist ein Lohnnachtrag?

    Lohnnachträge sind nur Korrekturen zu Gunsten oder zu Lasten der Arbeitgebenden auf bereits eingereichten Lohnmeldungen.

    -

    Kein Anlass für einen Nachtrag sind Boni und Gewinnbeteiligungen, die erst im Folgejahr ausbezahlt werden. Grundsätzlich ist ein Lohn in dem Jahr zu melden, in dem er ausbezahlt bzw. realisiert wird.

  • Ich beschäftige seit Jahren in meinem Privathaushalt kein Personal. Warum erhalte ich trotzdem jedes Jahr eine Lohnmeldung?

    Wenn Sie auf der Lohnbescheinigung lediglich angegeben haben, dass Sie kein AHV-pflichtiges Personal für das entsprechende Jahr beschäftigt haben, dürfen wir Ihr Mitgliederkonto nicht löschen. Darum erhalten Sie im Folgejahr wiederum eine Lohnbescheinigung. Nur auf eine schriftliche Mitteilung hin und mit den Angaben, per wann Sie keine Mitarbeitenden mehr beschäftigen, dürfen wir Ihr Mitgliederkonto als privater Arbeitgeber löschen. Die erhaltene Lohnbescheinigung müssen Sie aber trotzdem einreichen.

  • Wie hoch ist der Rentnerfreibetrag? 

    Der Rentnerfreibetrag beträgt CHF {{Freibetrag RE monatlich}} im Monat oder CHF {{Freibetrag RE jährlich}} im Jahr.

  • Müssen Entschädigungen auf der Lohnmeldung angegeben werden?

    An die Arbeitgebenden ausgerichtete Erwerbsausfall-, Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigungen sind beitragspflichtig und müssen auf der Lohnmeldung deklariert werden.

  • Welchen Bruttolohn muss ich bei Kurzarbeit meiner Mitarbeitenden auf der Lohnmeldung angeben?

    Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge bei Anspruch auf Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung entsprechend der normalen Arbeitszeit, also auf 100 % des Lohnes, bezahlen. Somit müssen Sie den Gesamtbruttolohn von 100% auf der Lohnbescheinigung angeben. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 2.11.

  • Was muss ich als Total Lohnsumme auf der Lohnmeldung eintragen?

    Auf der Lohnmeldung tragen Sie die Gesamtlohnsumme AHV / IV / EO sowie FAK Basel-Stadt aller Arbeitnehmenden ein. Beachten Sie, dass Filialbetriebe ausserhalb des Kantons Basel-Stadt im Normalfall der kantonalen Gesetzgebung der Kantone am Betriebsort unterstehen. Die Gesamtlohnsumme FAK reduziert sich dann um den Bruttolohn des dort beschäftigten Personals (Ausnahme: spezielle Vereinbarungen).

    -

    FAK Beiträge müssen auch Arbeitgebende, die keine Arbeitnehmenden mit Kindern beschäftigen, bezahlen.

  • Auf welcher Grundlage werden die Akontobeiträge erhoben?

    Die Akonto-Grundlage basiert auf der voraussichtlichen Jahreslohnsumme aller Arbeitnehmenden unter Berücksichtigung allfälliger Personalmutationen.

  • Muss ich die Lohnmeldung einreichen, wenn ich keine Löhne bezahlt habe?

    Die erhalten Lohnbescheinigung muss auch eingereicht werden, wenn kein AHV-pflichtiges Personal für das entsprechende Jahr beschäftigt wurde. Bitte kreuzen Sie auf der Lohnmeldung das entsprechende Feld an.

  • Ich habe eine neue Pensionskasse. Was ist zu tun?

    Sofern Sie die Pensionskasse (BVG) geändert haben, teilen Sie uns die neue Vorsorgeeinrichtung und Policenummer mit. Wir benötigen zudem eine Kopie der neuen Anschlussvereinbarung. 

    -

    Die neue Anschlussvereinbarung ist spätestens mit der Lohnmeldung einzureichen.

  • Wieso erhalte ich eine Lohnmeldung?

    Die einer Ausgleichskasse angeschlossenen Firmen/Institutionen/private Arbeitgebende sind gemäss Art. 68 Abs. 2 AHVG periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin zu kontrollieren. Dies wird anhand der Lohnmeldung überprüft.

Häufig gestellte Fragen zur Beitragspflicht und zum massgebenden Lohn
  • Was ist geringfügiger Lohn?

    Bei geringfügigen Löhnen, die CHF {{Geringfügiger Lohn pro ArG jährlich}} im Kalenderjahr nicht übersteigen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Beitragserhebung verzichtet werden.

    Vom massgebenden Lohn, der je Arbeitgeber den Betrag von CHF {{Geringfügiger Lohn pro ArG jährlich}} im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben. Akzeptiert der Arbeitnehmer die ungekürzte Lohnzahlung, so kann er nachträglich nicht mehr verlangen, dass die Beiträge erhoben werden.
     
    Bei in Privathaushalten beschäftigten Personen müssen die Beiträge in jedem Fall entrichtet werden.

    Dasselbe gilt für Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie von Schulen im künstlerischen Bereich entlöhnt werden.

  • Muss auch ein Rentner Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?

    Frauen ab {{AHV Rentenalter Frau}} und Männer ab {{AHV Rentenalter Mann}} Jahren bezahlen weiterhin Beiträge an AHV, IV, EO und Familienausgleichskasse – aber nur auf den Teil des Lohnes, der CHF {{Freibetrag RE monatlich}} im Monat oder CHF {{Freibetrag RE jährlich}} im Jahr übersteigt. Von Beitragszahlungen an die ALV sind sie befreit.

  • Ab welchem Lohn muss ich AHV-Beiträge abrechnen?

    Grundsätzlich ist jeder Lohn beitragspflichtig. Ist der Lohn im Kalenderjahr nicht höher als CHF {{Geringfügiger Lohn pro ArG jährlich}}, müssen Sie die Beiträge aber nur auf Verlangen des Arbeitnehmers abrechnen. Ausgenommen sind Privathaushalte, die zum Beispiel eine Raumpflegerin beschäftigen, und bestimmte Kategorien von Arbeitgebenden im Kulturbereich. Diese müssen sämtliche Löhne abrechnen.

  • Was bedeutet die Abkürzung FAK und wer muss Beiträge bezahlen?

    FAK bedeutet Familienausgleichskasse. Im Kanton Basel-Stadt finanzieren die Arbeitgebenden sowie die Selbständigerwerbenden die Familienzulagen über Abgaben vom Lohn bzw. vom Reingewinn. Beitragspflichtig sind auch Arbeitgebende, die Arbeitnehmende ohne Kinder beschäftigen.

    Die Beiträge an die FAK werden somit nur von Arbeitgebenden oder von Selbständigerwerbenden getragen.

     

  • Unter welchen Voraussetzungen ist die Berufliche Vorsorge (2. Säule) obligatorisch?

    Die Berufliche Vorsorge ist ab 1. Januar 2021 obligatorisch bei einem Bruttolohn von mehr als CHF {{BVG Mindest Jahreslohn}} im Jahr beziehungsweise CHF {{BVG Max Mindest Monatslohn}} im Monat. 

    Wenn die berufliche Vorsorge für Ihre Arbeitnehmenden obligatorisch ist, müssen Sie sich einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen. 

    Wenn Sie sich nicht der Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufsverbandes, Ihrer Versicherung oder Ihrer Bank anschliessen können, melden Sie sich bitte bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

  • Sind Familienzulagen beitragspflichtig?

    Familienzulagen gehören nicht zum massgebenden Lohn und sind nicht beitragspflichtig.

  • Ist die private Nutzung eines Geschäftswagens AHV-pflichtig?

    Die private Nutzung eines Geschäftswagens gilt als Naturallohn und ist somit AHV-pflichtig. Die Ausgleichskasse rechnet pro Jahr pauschal {{AHV-plicht. Nutzung Geschäftswagen}}% des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer an, mindestens CHF {{AHV-plicht. Nutzung Geschäftswagen MIND.}}. Dies entspricht pro Monat {{AHV-plicht. Nutzung Geschäftswagen/Monat }}%. Bei Leasingfahrzeugen gilt als Basis der im Vertrag festgehaltene Barkaufpreis oder Objektpreis, jeweils ohne Mehrwertsteuer.

  • Beiträge an die Arbeitslosenversicherung

    Die Beitragssätze an die Arbeitslosenversicherung (ALV) setzen sich wie folgt zusammen:

    • {{ALV 1}} bis zu einem Lohn von CHF {{ALV Max Lohn monatlich}} im Monat bzw. CHF {{ALV Max Lohn/jährlich}} im Jahr.
      Der versicherte Lohn ist pro Arbeitsverhältnis begrenzt. 
    • {{ALV 2}} Solidaritätsbeitrag ab einer Lohnsumme von {{ALV Solidaritätsbeitrag/Monat}} im Monat bzw. CHF {{ALV Solidaritätsbeitrag/Jahr}} im Jahr. 
  • Sind Pauschalspesen beitragspflichtig?

    Regelmässige Entschädigungen für die Fahrt der Arbeitnehmenden vom Wohnort zum gewöhnlichen Arbeitsort sowie Entschädigungen für die übliche Verpflegung am Wohnort oder am gewöhnlichen Arbeitsort sind beitragspflichtig.

    -

    Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  • Sind auf Kranken- und Unfalltaggeldern AHV-Beiträge zu bezahlen?

    Entschädigungen von Versicherungen für Lohnausfall (Kranken- oder Unfalltaggeld) gehören nicht zum
    massgebenden Lohn und sind daher nicht AHV-pflichtig (Art. 6 Abs. 2 Bst. b AHVV).

  • Wie hoch sind die Naturallohnansätze? 

    Gewähren die Arbeitgebenden nicht volle Verpflegung und Unterkunft, so ist der Ansatz wie folgt aufzuteilen:

    • Frühstück    CHF  {{Naturalbezug Frühstück}}
    • Mittagessen CHF {{Naturalbezug Mittagessen}}
    • Abendessen CHF  {{Naturalbezug Abendessen}}
    • Unterkunft   CHF {{Naturalbezug Unterkunft}}
  • Kann die Abrechnung auf geringfügigen Löhnen im Nachhinein verlangt werden?

    Wenn Arbeitnehmende die ungekürzte Lohnzahlung auf dem geringfügigen Lohn (max. CHF {{Geringfügiger Lohn pro ArG jährlich}} im Jahr) akzeptieren, können sie nachträglich nicht mehr verlangen, dass die Beiträge auf den bereits bezogenen Löhnen erhoben werden. Die Zustimmung kann auch stillschweigend durch Zuwarten erfolgen.

  • Ist die Corona-Entschädigung in der Lohndeklaration aufzuführen?

    Das hängt davon ab, wie sie aus­bezahlt worden ist. 

    Wenn wir die Corona-Entschädigung an Sie als Arbeit­geberin oder Arbeit­geber ausbezahlt haben, gilt:

    Wir überwiesen Ihnen zusätz­lich zur Corona-Entschädigung den Arbeitgeber­anteil der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge. Für die Lohn­deklaration berück­sichtigen Sie die Corona-Entschädigung ohne Arbeit­geber­beiträge analog zu Erwerbs­ersatz (EO) und Mutter­schafts­entschädigung beim Brutto­jahres­lohn (inkl. allfälligen zusätz­lichen Lohn­zahlungen).

    Wenn wir die Corona-Entschädigung direkt an die Angestellte oder den Angestellten ausbezahlt haben, gilt:

    Von der Corona-Entschädigung an Ihre Angestellte oder Ihren Angestellten haben wir die AHV/IV/EO/ALV-Beiträge bereits abgezogen. Deshalb ist die Entschädigung nicht in der Lohn­deklaration aufzuführen. Führen Sie nur den Brutto­jahres­lohn auf (inkl. allfälligen zusätz­lichen Lohn­zahlungen).

    Corona-Entschädigung an Personen in arbeit­geber­ähnlicher Funktion:

    Gleiches Vorgehen wie bei Auszahlung an die Arbei­tgeberin oder den Arbeit­geber.

  • Was sind Unkosten? 

    Unkosten sind Auslagen, die den Arbeitnehmenden bei der Ausführung ihrer Arbeiten entstehen. Entschädigungen der Arbeitgebenden dafür gehören nicht zum massgebenden Lohn (Art. 9 Abs. 1 AHVV).

    -

    Unkosten sind grundsätzlich in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen.

    -

    Die Arbeitgebenden und/oder die Arbeitnehmenden haben die Unkosten nachzuweisen.

    -

    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Kann die Beitragsabrechnung auf geringfügigem Lohn verlangt werden?

    Arbeitnehmende können verlangen, dass AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge auch auf Löhnen von weniger als {{Geringfügiger Lohn pro ArG jährlich}} Franken im Jahr abgerechnet und der Ausgleichskasse entrichtet werden. Eine einfache Willensäusserung der Arbeitnehmenden genügt.

  • Bin ich als Arbeitsloser weiterhin in der AHV versichert?

    Auch ohne Erwerbstätigkeit sind Sie obligatorisch in der AHV versichert und bezahlen Beiträge.

    Mit den Taggeldern der Arbeitslosenversicherung leisten Sie auch Ihren Beitrag an die AHV. Die AHV-Beitragspflicht ist somit in der Regel erfüllt.

    -

    Wenn Sie keine Arbeitslosenentschädigung oder Taggelder mehr erhalten, bezahlen Sie AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person.

  • Sind Naturalbezüge (kostenlose Verpflegung und Unterkunft) beitragspflichtig?

    Naturalbezüge sind Bestandteile des Lohns, die nicht in Form von Geld ausbezahlt werden. Erhalten Arbeitnehmende – auch mitarbeitende Familienmitglieder der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers – im Betrieb oder im Hausdienst einen Naturallohn, wird dieser wie folgt bewertet:

    Verpflegung und Unterkunft der Arbeitnehmenden im Betrieb und im Hausdienst = CHF {{Naturalbezug Verpflegung und Unterkunft Total}} pro Tag. 

    Gewährt der/die Arbeitgeber/in nicht volle Verpflegung und Unterkunft, so ist der Ansatz wie folgt aufzuteilen:

     

    Franken

    Frühstück

    {{Naturalbezug Frühstück}}

    Mittagessen

    {{Naturalbezug Mittagessen}}

    Abendessen

    {{Naturalbezug Abendessen}}

    Unterkunft

    {{Naturalbezug Unterkunft}}

    Andere Naturaleinkommen werden von Fall zu Fall von der Ausgleichskasse bewertet.

  • In versicherten Krankheitsfällen erhalten unsere Mitarbeitenden den vollen Lohn: Die Versicherung bezahlt 80 Prozent, wir bezahlen die restlichen 20 Prozent. Wie müssen wir dies in der Jahresabrechnung deklarieren?

    Die Versicherungsleistung ist nicht AHV-pflichtig. In der Jahresabrechnung führen Sie nur die von Ihnen bezahlten 20 Prozent auf.

Häufig gestellte Fragen zur elektronischen Einreichung der Lohnmeldung
  • Wie kann ich die Lohnmeldung elektronisch einreichen?

    Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Lohnbescheinigung elektronisch an uns zu übermitteln. Mittels Einmal-Code, welchen Sie auf der Lohnbescheinigung vorfinden, über unsere Internet-Plattform connect (Login erforderlich) oder per ELM, falls Sie über eine Swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltung verfügen. Wenn Sie die Lohnbescheinigung elektronisch übermitteln, müssen Sie die Lohnbescheinigung nicht zusätzlich per Post einreichen.

  • Ich habe die Lohnmeldung elektronisch eingereicht. Muss ich das Original der Lohnmeldung zusätzlich unterschrieben per Post einreichen?

    Nein, die erfolgreiche elektronische Übermittlung der Lohnbescheinigung genügt. Sie erhalten in jedem Fall direkt nach der Deklaration vom System die entsprechenden Belege als PDF zur Verfügung gestellt, welche Sie lokal abspeichern können.

  • Wo finde ich die Lohnmeldung in connect?

    Grundsätzlich wird die Lohnbescheinigung durch die Ausgleichskasse jeweils Ende Jahr erzeugt (ausgenommen bei unterjährigen Kontolöschungen). Danach finden Sie die Lohnbescheinigung unter "Aufgaben" in connect. Wenn Sie die automatische E-Mail-Erinnerungsfunktion aktiviert haben, werden Sie mit einer E-Mail auf die neue Aufgabe in connect aufmerksam gemacht.

  • Kann ich die Lohndaten aus dem Excel-File meines Lohnprogramms kopieren?

    Ja. Bitte kopieren Sie aber nicht den gesamten Inhalt in einem Schritt, sondern Spalte um Spalte. Sonst werden die ausgeblendeten Spalten J, K und L überschrieben. Ausserdem empfehlen wir, beim Einfügen nur Werte einzusetzen, keine Formatierungen.

  • Weshalb habe ich nur die Vorderseite der Lohnmeldung zugestellt bekommen?

    Da Sie im vergangenen Jahr die Lohnbescheinigung elektronisch übermittelt haben, wurde Ihnen die Vorderseite der Lohnbescheinigung lediglich als Erinnerung für Ihre rechtzeitige elektronische Deklaration zugestellt. Bitte übermitteln Sie die Lohnbescheinigung wiederum auf elektronischem Weg.

  • Wo finde ich die Belege zu meiner eingereichten Lohnmeldung in connect?

    Sie haben die Möglichkeit, Ihre übermittelte Lohnbescheinigung in connect aufzurufen. Die Belege findet man unter Aufgaben / Filter einblenden / Lohnmeldung / Übermittelt und Erledigt.

  • Weshalb erhalte ich die Lohnmeldung einerseits per Post und andererseits als Aufgabe elektronisch in connect?

    Sie haben die Möglichkeit, die verschiedene Dokumente und Aufgaben nur noch auf elektronischem Weg in connect zu erhalten, darunter auch die Lohnbescheinigung. Bei Interesse benötigen wir einen unterschriebenen Antrag von Ihnen. Bei Interesse stellen wir Ihnen einen Antrag zu. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt mit uns auf.

Quicklinks
  • Über uns
  • Kontaktformular
  • Offene Stellen
  • Formulare
Kontakt
Adresse
Wettsteinplatz 1 Postfach 4001 Basel
Karte
Telefon
T: 061 685 22 22
E-Mail
info@ak-bs.ch
Öffnungszeiten
jetzt geschlossen
öffnet wieder am Donnerstag um 09:00
schliesst am Donnerstag um 12:00
Montag - Freitag
09:00 - 12:00
13:30 - 16:30
Feiertage
1.1
© 2023 Ausgleichskasse Basel-Stadt Datenschutz Impressum
  • Chatty

    Unterhaltung mit «Chatty»

    Digitales Helferlein für AHV-Fragen

    close
    Datenschutzerklärung
  • Onlinetermin
    Onlinetermin
    close
    • Jetzt Termin buchen
  • Formulare
    Formulare
    close
    • Änderung Akontobeiträge Selbständige
    • Änderung Akontobeiträge Arbeitgebende
    • Bestellung IK-Auszug
    • Anmeldung Familienzulagen inkl. Differenzzulagen für Arbeitnehmende 2023
    • Anmeldung Mutterschaftsentschädigung
    • Antrag für eine Rentenvorausberechnung
    • alle anzeigen
  • Rechner
    Rechner
    close
    • Arbeitgeber-Beiträge berechnen
    • SE-Beiträge berechnen
    • Haushaltshilfe-Beiträge berechnen
    • NE-Beiträge berechnen
    • Umrechnung von Nettolohn in Bruttolohn
    • Rentenschätzung
    • Familienzulagen Erstanspruch
    • Ergänzungsleistungen berechnen
    • Mutterschaftsentschädigung berechnen
    • Erwerbsersatzordnung berechnen
  • Nach oben gehen

Unsere Website verwendet Cookies. So können wir Ihnen das ideale Nutzererlebnis bieten. Mit der weiteren Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.