Akontobeiträge: der späteste Zahlungstermin ist jeweils der 10. Tag nach Quartalsende bzw. nach Monatsende. Das heisst zum Beispiel, dass die Beiträge für das erste Quartal 2025 (Januar - März) bis spätestens zum 10.4.2025 bezahlt werden müssen.
Jahresrechnungen (Ausgleich) und Nachträge (nachgeforderte Beiträge): für diese Beiträge gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Abrechnungsmodalitäten für Selbständigerwerbende (SE)
Diese Abrechnungsmodalitäten gelten ab 1.1.2025:
Bezug von Familienzlagen? | Einkommenshöhe | Abrechnungsperiode | Rechnungsversand |
Ja | irrelevant | Monatlich | zu Beginn jeden Monats |
Nein | bis CHF 42'900 (Beiträge bis CHF 3'000) | Jährlich | einmal pro Jahr anfangs Dezember |
Nein | mehr als CHF 42'900 | Quartalsweise | vierteljährlich zu Beginn jeden Quartals (Januar, März, Juni, September) |