Seit 2005 haben Frauen Anspruch auf einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub nach dem Obligationenrecht sowie auf eine Mutterschaftsentschädigung nach dem Erwerbsersatzgesetz.
Während 14 Wochen erhalten sie 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal CHF {{ME Entschädigung}} pro Tag.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im beigelegten Merkblatt sowie in den folgenden Dokumenten.
Taggelder für den hinterlassenen Elternteil ab 1. Januar 2024
Der Tod eines Elternteils unmittelbar nach der Geburt ist für die Familie und das Neugeborene ein schwerer Schicksalsschlag. In solchen Fällen hat der überlebende Elternteil künftig Anspruch auf einen längeren Mutterschafts- beziehungswiese Vaterschaftsurlaubs. Die Änderung soll dafür sorgen, dass in den ersten Lebensmonaten die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen Vorrang haben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 das Inkrafttreten der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) per 1. Januar 2024 beschlossen und die entsprechende Änderung verabschiedet.
Weitere Infos finden Sie unter diesem Link: Taggelder für den hinterlassenen Elternteil (admin.ch)