Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen, Rollstühle etc. erleichtert oder überwunden werden können.
Die AHV leistet Kostenbeiträge für eine Reihe solcher Hilfsmittel an rentenberechtigte Personen, die in der Schweiz wohnen.