Die Rente kann zwischen 63 und 70 Jahren sowohl vorbezogen wie auch aufgeschoben werden. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) können die Rente bereits mit 62 Jahren vorbeziehen. Die Rente kann neu auch monateweise vorbezogen oder aufgeschoben werden. Ein Teilbezug oder Teilaufschub zwischen 20 und 80 Prozent ist ebenfalls möglich. Während der Vorbezugsdauer besteht die Möglichkeit, den Vorbezugsanteil einmal zu erhöhen.
Ein Vorbezug führt grundsätzlich zu einer Teilrente. Die Beitragsdauer der versicherten Person wird ins Verhältnis zur Beitragspflicht des Jahrganges im Zeitpunkt des Referenzalters gesetzt. Einzig Personen, die Ihre Altersrente um weniger als ein Jahr vorbeziehen, können je nach Vorbezugsdauer eine volle Beitragsdauer aufweisen und demnach Anspruch auf eine Vollrente haben.
Ehegatten können sich unabhängig voneinander für einen Vorbezug oder für einen Aufschub der Altersrente entscheiden.