Die 13. AHV-Rente ist eine zusätzliche Monatszahlung, die alle Personen erhalten, welche im betreffenden Jahr Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben. Sie wird einmal jährlich im Dezember ausbezahlt.
Die 13. Rente entspricht einem Zwölftel (1/12) der im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich bezogenen Altersrente. Kinder- und Zusatzrenten sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf die 13. AHV-Rente haben alle Personen, die im Dezember des entsprechenden Jahres eine AHV-Altersrente beziehen. Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente oder Hinterlassenenrente haben keinen Anspruch.
Auszahlung
Die erste Auszahlung der 13. AHV-Rente erfolgt im Dezember 2026. Ab diesem Zeitpunkt wird sie jeweils zusammen mit der regulären Altersrente für den Monat Dezember automatisch durch die zuständige Ausgleichskasse ausbezahlt. Ein separates Gesuch ist nicht erforderlich.