Versicherte mit einem jährlichen Erwerbseinkommen unterhalb des festgesetzten Mindesteinkommens könnten Beitragslücken in ihrer Versicherung aufweisen.
Falls Ihr jährliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den letzten fünf Jahren unter dem hier aufgeführten Mindesteinkommen lag, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass dies zu Lücken in Ihrer AHV-Beitragszahlung geführt haben könnte. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit Ihrer AHV-Ausgleichskasse in Verbindung zu setzen.