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Individuelles Konto

Verbuchung von Einkommen Die Ausgleichskassen führen für jeden bei ihnen registrierten Versicherten ein Individuelles Konto (IK). Sie tragen auf diesem Konto die gemeldeten Erwerbseinkommen und Beitragszeiten ein

Was ist ein individuelles Konto?

Das Individuelle Konto (IK) ist eine Grundlage für die Rentenberechnung. Die Jahreseinkommen, von denen Versicherte Beiträge an die AHV leisten, dienen als Grundlage für die spätere Rentenberechnungen.


Jede Ausgleichskasse führt für jede bei ihr angemeldete Person ein individuelles Konto. Darauf sind u.a. die Einkommen und Beitragszeiten eingetragen, für welche die betreffende Person oder deren Arbeitgeber Beiträge mit der AHV/IV abgerechnet hat. Für die richtige Rentenberechnung braucht es die Angaben aus allen Individuellen Konten.

 

Welche Ausgleichskasse führen für mich ein individuelles Konto?
  • Bis Juni 2008 wurde der "alte" AHV-Ausweis verwendet. Das ist die graue Karte, auf welcher jede für Sie zuständige Ausgleichskasse ihre Kassennummer aufgestempelt hat. Im Internet können Sie die Nummern entschlüsseln und "Ihre" Ausgleichskassen mit Adresse und Telefonnummer in Erfahrung bringen.
  • Ab Januar 2009 können Sie die für Sie kontoführenden Ausgleichskassen im Internet abrufen. Wie bis anhin können Sie bei irgend einer Ausgleichskasse eine entsprechende Zusammenstellung verlangen.

 

InfoRegister: Meine kontoführende Kassen

Was ist ein Individuelles Konto (IK)?

Das Individuelle Konto (IK) ist die Grundlage für die Rentenberechnung.

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Auf dem IK werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen.

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Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre Beitragsdauer vollständig ist oder ob Ihr Arbeitgebender der Ausgleichskasse den Lohn, auf dem Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurde, gemeldet hat, können Sie hier kostenlos einen Kontoauszug (IK-Auszug) bestellen.

Bestellung IK-Auszug

Der individuelle Auszug (IK) aus dem AHV-Konto gibt Aufschluss darüber, welche Löhne Ihre Arbeitgeber der Ausgleichskasse gemeldet haben. Diese Einträge beeinflussen die Höhe Ihrer Rente. Es ist wichtig, regelmässig alle 3 bis 5 Jahre einen Auszug zu bestellen und zu überprüfen, da Lücken im AHV-Konto zu einer Kürzung der Rente führen können. Die Einträge sollten mit dem AH

Kann ich kontrollieren, ob mein Arbeitgeber die AHV/IV/EO-Beiträge tatsächlich bezahlt hat?
Die Ausgleichskasse Ihres Arbeitgebers führt für Sie ein Individuelles Konto und trägt den vom Arbeitgeber gemeldeten Jahreslohn ein. Sie können bei einer Ausgleichskasse kostenlos einen Kontoauszug bestellen. Die Löhne des laufenden Kalenderjahrs sind aber erst im folgenden Jahr verbucht. Wenn Sie Unstimmigkeiten entdecken, bitten wir Sie, dies mit Lohnausweisen oder Lohnabrechnungen zu belegen, damit wir die Nachzahlung der geschuldeten Beiträge verfügen können.
Wie können Versicherten den Stand ihres Individuellen Kontos erfahren?

Die Versicherten können den Stand ihres Individuelles Konto nur mit einem persönlichen schriftlichen Antrag erfahren.

Die Eintragungen auf dem Individuellen Konto können überprüft werden, indem man bei irgend einer AHV-Ausgleichskasse einen Zusammenzug sämtlicher Individueller Konten verlangt. Dies ist via Internet möglich, oder auf dem Postweg.

Wer mit Eintragungen auf seinem Individuellen Konto nicht einverstanden ist, muss sich mit der kontoführenden AHV-Ausgleichskasse in Verbindung setzen und Unterlagen einreichen, welche den Änderungswunsch belegen.

Bestellung Kontoauszug