Die Familienzulagen im Kanton Basel-Stadt betragen monatlich
- CHF {{KIZ}} für Kinder bis 16 Jahre (Kinderzulagen);
- CHF {{Ausbildungszulage }} für Kinder in Ausbildung von 16 bis 25 Jahre (Ausbildungszulagen).
- CHF {{Ausbildungszulage }} für Kinder in einer nachobligatorischen Ausbildung von 15 bis 16 Jahre (Ausbildungszulagen).
Ist das Kind erwerbsunfähig, besteht Anspruch auf Kinderzulagen in der Höhe von CHF {{KIZ}} bis zum 20. Altersjahr.
Werden die Familienzulagen während des ganzen Monats bezogen, werden immer die vollen Beträge ausbezahlt. Bei einer Teilzeitbeschäftigung (z.B. 50%) werden CHF {{KIZ}} bzw. CHF {{Ausbildungszulage }} Familienzulagen pro Monat und Kind ausgerichtet.
Bei Ein- und Austritten während eines Monats, werden die Zulagen pro rata ausgerichtet. Die Tagessätze betragen:
- CHF {{KIZ/Tag}} bei Kinderzulagen
- CHF {{Ausbildungszulagen/Tag}} bei Ausbildungszulagen
Die Monatszulage wird durch 30 Tage geteilt und mit der Anzahl der Kalendertage multipliziert. Ein Monat entspricht dabei immer 30 Tagen.