Bei der Geburt von Kindern können verschiedene Leistungsansprüche entstehen:
- Kantonale Kinderzulagen
- Mutterschaftsentschädigung
- Entschädigung für den anderen Elternteil (Ehefrau der Mutter, Vater)
- Taggelder für den hinterlassenen Elternteil
In einer späteren AHV- oder IV-Rente werden Erziehungsgutschriften mitberücksichtigt.
Beziehen Sie Leistungen der AHV oder IV, orientieren Sie bitte die Ausgleichskasse, welche Ihnen diese entrichtet.
Absolvieren Sie zur Zeit der Geburt einen Militär- oder Zivildienst, wenden Sie sich bitte an die auszahlende Ausgleichskasse.