Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) wichtige Bestimmungen:
- Eintreibung offener AHV-Beiträge: Diese werden neu über ein Konkursverfahren statt durch Pfändung eingetrieben, wenn der Schuldner im Handelsregister eingetragen ist.
- Folgen für Unternehmen und Selbständige: Bei Nichtzahlung offener Beträge nach einem Betreibungsverfahren wird das Konkursverfahren eröffnet, und der Betrieb geschlossen. Allenfalls wird ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen. Auch Steuern und Mehrwertsteuern werden ab 2025 so eingefordert.
Weitere Informationen finden Sie hier.