Wenn Sie entsandt werden und Ihre Situation ändert sich, teilen Sie uns dies bitte möglichst unverzüglich mit. Wir prüfen in diesem Fall, ob sich Ihre Sozialversicherung ändert. Die folgenden Änderungen müssen Sie uns unbedingt melden: Sie ziehen um Ändert sich aufgrund Ihres Umzugs Ihre Sozialversicherung, informieren wir Sie umgehend. Ändert sich Ihre Sozialversicherung nicht, senden wir Ihnen eine angepasste A1-Bescheinigung mit Ihrer neuen Adresse. Sie arbeiten weniger im Wohnland Wenn Sie weniger als einen Tag pro Monat im Wohnland arbeiten, teilen Sie uns dies bitte mit. Ändert sich hierdurch Ihre Sozialversicherung, informieren wir Sie umgehend. Wie melden Sie Änderungen? Änderungen können Sie uns per E-Mail schicken: info@ak-bs.ch Teilen Sie uns auch die nachstehenden Angaben zu Ihrer Person mit:
oder senden Sie uns die Daten per Post: Ausgleichskasse Basel-Stadt |
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