Wenn Sie in Basel-Stadt eine Liegenschaft besitzen oder verwalten und dort einen oder mehrere Personen beschäftigen (Hauswartung), welche AHV-pflichtige Löhne beziehen, müssen Sie sich bei uns als Arbeitgeber/in anmelden.
Entscheiden Sie sich zwischen der Standard-Abrechnung oder der Abrechnung mit Steuerabzug - vereinfachtes Verfahren. Informationen zum "Vereinfachten Verfahren" finden Sie im Merkblatt 2.07 auf der rechten Seite.
Merkblätter
Weitere Informationen
Für die Anmeldung einer Liegenschaftsverwaltung verwenden Sie bitte das folgende Formular (* Pflichtfelder):